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Bekenntnis zur Unterhaltung durch die deutschen Filmförderer:

„Unter­haltung ist seit Jahrzehnten im öffentlich-recht­lichen Sende­auftrag fest verankert und trägt ganz wesentlich zur Akzeptanz des Programm­an­ge­botes bei.“

Die komplette Stellung­nahme der Filmför­de­rungs­an­stalt des Bundes FFA sowie der Länder­för­derer finden Sie bei der FFA, ein Auszug: "Eine Abwertung der Unter­haltung im Sende­auftrag und die Beschränkung von Unter­hal­tungs­an­ge­boten hätte zudem gravie­rende wirtschaft­liche Folgen für die Leistungs­fä­higkeit der deutschen Filmwirt­schaft, da die öffentlich-recht­lichen Sender nicht nur über Eigen­pro­duk­tionen, sondern auch als Kopro­duzent für Kinofilme seit Jahrzehnten ein elemen­tarer Partner der deutschen Filmwirt­schaft sind. Viele bedeutsame Produk­tionen, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell im In- und Ausland erfolg­reich waren, wären ohne die Betei­ligung des Fernsehens nicht reali­sierbar gewesen."

Stellung­nahme der deutschen Filmför­derer zur Definition des Programm­auf­trags des öffentlich-recht­lichen Rundfunks

(frei zugänglich)