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BGH-Urteil: Fernsehen darf auch illegal aufgenommene Bilder aus der Massentierhaltung zeigen

Der BGH betone Medien­freiheit und großes öffent­liches Interesse an einem MDR-Bericht über Massen­tier­haltung. Mit der Ausstrahlung habe der Sender "einen Beitrag zum geistigen Meinungs­kampf in einer die Öffent­lichkeit wesentlich berüh­renden Frage geleistet".  „Die Entscheidung des Bundes­ge­richthofs stärkt die Presse- und Meinungs­freiheit, in dem sie die Zuläs­sigkeit der Methoden des inves­ti­ga­tiven Journa­lismus weiterhin für zulässig erklärt", kommen­tierte ein Medien­rechts­anwalt . Fernsehen darf auch illegal aufge­nommene Bilder aus der Massen­tier­haltung zeigen

(frei zugänglich / tagesspiegel.de)