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BILD-Livestream-Angebote sind Rundfunk

Die BILD-Zeitung dürfe ihre Livestream-Angebote „Bild live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ nur weiter anbieten, wenn sie dafür eine Sende­lizenz bekommt, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Das habe die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landes­me­di­en­an­stalten (ZAK) entschieden. Die Angebote seien als Rundfunk einzu­stufen, weil sie „regel­mäßig anhand eines Sende­plans veran­staltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt sind“ –  ZAK: „BILD-Livestreams sind zulas­sungs­pflich­tiger Rundfunk“ (frei zugänglich)