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BKM Grütters: Einigung zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sichert die Finanzierung nationaler Filmförderungssysteme

Die Staats­mi­nis­terin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat in der gestrigen (22.5.) Debatte des Kultur- und Medien­mi­nis­ter­rates in Brüssel die mit dem Europäi­schen Parlament und der Kommission erzielte Einigung zur Richt­linie über audio­vi­suelle Medien­dienste begrüßt. Hierdurch sei die Verab­schiedung der Richt­linie nun endlich „in greifbare Nähe“ gerückt. Monika Grütters erklärte: „In Zeiten immer stärkerer Medien­kon­vergenz sind gleiche Wettbe­werbs­be­din­gungen zwischen Fernsehen und Video­ab­ruf­diensten unabdingbare Voraus­setzung für eine zukunfts­feste Regelung. Auf ein und demselben Spielfeld müssen die gleichen Regeln gelten. Dafür setze ich mich schon seit langem mit Nachdruck ein.“ Gründers betonte für den Filmbe­reich weiter: „Die Richt­linie sichert die Finan­zierung natio­naler Filmför­de­rungs­systeme. Es wird klarge­stellt, dass Video-on-Demand-Anbieter, die sich gezielt an ein deutsches Publikum richten, auch ohne Sitz oder Nieder­lassung in Deutschland zur Finan­zierung der Filmför­derung heran­ge­zogen werden können. Die neue Quote von 30 Prozent für europäische Werke wird zudem dazu beitragen, dass europäische Produk­tionen nicht nur im klassi­schen Fernsehen, sondern auch bei Video-on-Demand-Diensten sichtbar sind.“

Weiterhin hat sie sich zu Verbes­se­rungen bei der Geschlech­ter­ge­rech­tigkeit als einem Thema der künftigen EU-Kultur­po­litik einge­setzt: „Mir geht es dabei um Gleich­be­rech­tigung, aber eben auch um künst­le­rische, um kultu­relle, um mediale Vielfalt, um einen Gewinn an Perspek­tiven und Poten­tialen. Wenn das 21. Jahrhundert – wie vielfach gefordert – das Jahrhundert der Frauen werden soll, besteht auch im Bereich Kultur und Medien nach wie vor großer Handlungs­bedarf.“Grütters zu Schwer­punkten der EU-Kultur- und Medien­po­litik