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BKM Neumann: Angemessene Vergütung für Produzenten durch Fernsehsender „bedeutendes Thema“

Durch den DFFF sei Deutschland als Filmstandort inter­na­tional wieder zu einer der gefrag­testen Adressen geworden, sagt Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann im Interview mit dem medien­po­li­ti­schen Magazin Promedia (Januar-Ausgabe). Insgesamt habe der DFFF allein in Deutschland Folge­inves­ti­tionen in Höhe von 753 Mio. Euro ausgelöst. Neben einer  DFFF-Bilanz geht es in dem Interview auch um die Drohung des HdF, die FFA-Abgabe unter Vorbehalt zu  leisten, um die Digita­li­sierung der Kinos  und um die Wettbe­werbs­fä­higkeit der deutschen Filmpro­duktion in Krisen­zeiten. Zur  Rolle der Politik bei der Schaffung für günstige Rahmen­be­din­gungen für die Produ­zenten sagt Neumann, die angemessene Vergütung der Produ­zen­ten­rechte durch die Fernseh­sender sei für ihn ein bedeu­tendes Thema: „Ich begrüße daher außer­or­dentlich die Initiative der Länder im Zusam­menhang mit dem 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag. In dem Entwurf für eine Proto­kol­lerklärung zu § 6 Rundfunk­staats­vertrag werden die öffentlich-recht­lichen Sender aufge­fordert, den Film- und Fernseh­pro­duk­ti­ons­un­ter­nehmen ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte zu gewähren. Ich halte dies für einen wichtigen Schritt, der durch Initiative der Politik möglich wurde!“

Der Beitrag im Wortlaut:

  • Kultur­staats­mi­nister hält Filmwirt­schaft für mögliche Krise gut aufge­stellt
  • Wettbe­werbs­fä­higkeit der deutschen Filmwirt­schaft wurde durch den DFFF gestärkt
  • Neumann warnt Kinowirt­schaft davor, „den Ast, auf dem sie sitzt, selbst abzusägen“

„Der DFFF macht den Filmstandort Deutschland weniger krisenanfällig“

  • Interview mit Bernd Neumann, Staats­mi­nister für Kultur und Medien

Der Staats­mi­nister für Kultur und Medien Bernd Neumann geht davon aus, dass die Filmwirt­schaft für die Krise „gut aufge­stellt ist“. „Die besten Schutz­schilde für die deutsche Filmwirt­schaft“, so Neumann in einem promedia-Gespräch, „sind die hervor­ra­gende und verläss­liche Qualität ihrer Arbeit, eine gut funktio­nie­rende Vernetzung und ein guter inter­na­tio­naler Ruf. Dafür haben wir mit dem DFFF die besten Grund­lagen geschaffen.“

Der Deutsche Filmför­der­fonds (DFFF) hat der deutschen Filmwirt­schaft auch in diesem Jahr nachhaltige Impulse gegeben und den Produk­ti­ons­standort Deutschland weiter gestärkt. In den zwei Jahren seit seiner Einrichtung förderte der DFFF 197 Produk­tionen. Die durch­schnitt­liche Bewil­ligung lag bei rund 600.000 Euro pro Projekt. Die in diesem und im letzten Jahr vom DFFF aufge­wen­deten Mittel von 118,4 Mio. Euro haben dazu beigetragen, dass die betei­ligten Filmpro­duk­tionen allein in Deutschland Folge­inves­ti­tionen in Höhe von 753 Mio. Euro auslösten.

promedia: Herr Staats­mi­nister, sind Sie angesichts der sich anbah­nenden Wirtschafts­krise froh, vor zwei Jahren den DFFF aus der Taufe gehoben zu haben?
Neumann:
Auch ohne Wirtschafts­krise bin ich froh, dass es den DFFF gibt. Aber Sie haben recht: Die Wirtschafts­krise und namentlich die Zurück­haltung der Banken bei der Kredit­vergabe ganz allgemein hat auch für Filmpro­du­zenten die Zwischen­fi­nan­zie­rungs­mög­lich­keiten erschwert. Die schnelle, automa­tische und trans­pa­rente Vergabe von DFFF-Zuschüssen für Filmpro­jekte dürfte die Lage also erleichtern. Darüber hinaus macht der DFFF den Filmstandort Deutschland weniger krisen­an­fällig. Im Gegenteil,  der DFFF zieht derzeit viele inter­na­tionale Kopro­duk­tionen an.

Wie ist die Bilanz des DFFF für 2008? Welche wirtschaft­lichen Effekte wurden für die deutsche Filmwirt­schaft erreicht?
Die Bilanz für 2008 ist nach jetzigem Stand sehr gut: Mit Zuschüssen von über 59 Mio. Euro haben wir 98 Projekte gefördert und Inves­ti­tionen der Filmwirt­schaft von fast 363 Mio. Euro am Filmstandort Deutschland bewirkt.

In der Gesamt­be­trachtung ist das ein großer Erfolg: Nimmt man die Zahlen von 2007 hinzu, ergeben sich bei DFFF-geför­derten Projekten private Folge­inves­ti­tionen von rund 753 Mio.Euro am Filmstandort Deutschland bei Gesamt­her­stel­lungs­kosten von über 1 Milliarde Euro. Damit haben wir Deutschland als Filmstandort inter­na­tional wieder zu einer der gefrag­testen Adressen gemacht. Das belegt auch der enorme Anstieg an inter­na­tio­nalen Kopro­duk­tionen von rund 100 Prozent gegenüber dem Jahr 2005. Die Filmwirt­schaft hat mir auch für 2009 Optimismus signa­li­siert.

Eines der Ziele bestand neben den wirtschaft­lichen Effekten darin, auch die Qualität und die künst­le­rische Wettbe­werbs­fä­higkeit zu verbessern. Wurde dieses Ziel erreicht?
Bei der Schaffung des DFFF ging es primär um die Verbes­serung der wirtschaft­lichen Wettbe­werbs­fä­higkeit. Das ist voll gelungen. Inwieweit als Neben­effekt die Verbes­serung der künst­le­ri­schen Qualität erfolgte, ist schwer zu bemessen. Aber ganz grund­sätzlich lassen sich drei Dinge festhalten: Erstens, der DFFF hat  erwar­tungs­gemäß im Durch­schnitt zu höheren Produk­ti­ons­budgets geführt. Dies gilt insbe­sondere dann,
wenn Produk­tionen in inter­na­tio­naler Zusam­men­arbeit durch­ge­führt werden. Zweitens, höhere Produk­ti­ons­budgets erweitern die künst­le­ri­schen Spiel­räume und sind damit geeignet, die Qualität deutscher Produk­tionen zu steigern. Das ist – soweit dies durch ein automa­ti­sches Verga­be­system beein­flussbar ist – in vielen Fällen gelungen. Nehmen Sie z.B. „Kirsch­blüten – Hanami“, „Die Welle“ oder „Keinohr­hasen“. Und Drittens führt die Punkte­vergabe für kreative Talente im sog. Eigen­schaftstest des DFFF natürlich dazu, dass  deutsche Talente mehr nachge­fragt werden. Die zuneh­mende Erfahrung verbessert nicht nur ihre Fähig­keiten, sondern erweitert auch ihre inter­na­tio­nalen Chancen.

Ist die deutsche Filmwirt­schaft heute robust genug, um der Krise wider­stehen zu können?
Ich bin kein Hellseher, das hängt von Ausmaß und Dauer der Krise ab. Es ist nicht auszu­schließen, dass es einzelne Unter­nehmen gibt, die wirtschaft­liche Probleme bekommen. Insgesamt aber glaube ich, dass wir gut aufge­stellt sind. Die besten Schutz­schilde für die deutsche Filmwirt­schaft sind die hervor­ra­gende und verläss­liche Qualität ihrer Arbeit, eine gut funktio­nie­rende Vernetzung und ein guter inter­na­tio­naler Ruf. Dafür haben wir mit dem DFFF die besten Grund­lagen geschaffen.

Was kann die Politik noch leisten, um die Wettbe­werbs­fä­higkeit der deutschen Filmwirt­schaft zu steigern?
Der Part, den die Politik hier spielen kann, besteht vornehmlich darin, die richtigen Rahmen­be­din­gungen für eine optimale  Wettbe­werbs­fä­higkeit der deutschen Filmwirt­schaft zu setzen. Die Politik hat in den letzten beiden Jahren auf diesem Gebiet viel getan und viel erreicht. Der vor zwei Jahren
einge­führte Deutsche Filmför­der­fonds (DFFF) hatte das erklärte Ziel, die Wettbe­werbs­fä­higkeit zu verbessern. Der große Erfolg des DFFF zeigt, dass es uns in überzeu­gender Weise gelungen ist, dieses Ziel zu erreichen. Aber auch das gerade eben erst novel­lierte Filmför­de­rungs­gesetz, das die Verbes­serung der Leistungs­fä­higkeit und der Struk­turen der Deutschen Filmwirt­schaft zum Ziel hat, trägt zur Verbes­serung der Wettbe­werbs­fä­higkeit in hohem Maße bei.

Was kann die Filmwirt­schaft selbst dazu beitragen?
Aufgabe der Filmwirt­schaft ist es, in erster Linie wettbe­werbs­fähige Produkte, also attraktive Filme herzu­stellen, und diese sach- und zielge­recht zu vermarkten. Darüber hinaus ist die Branche insbe­sondere bei der Digita­li­sierung der Filmtheater erst einmal selbst gefordert. Grundlage aller Überle­gungen der öffent­lichen Hand, sich an dieser großen Aufgabe zu betei­ligen, ist zunächst ein konsen­suales, mit allen Branchen­teilen abgestimmtes Branchen­konzept zur Umsetzung der Digita­li­sierung. Aus diesem Konzept  muss in detail­lierter Form deutlich werden, wie sich die Branche in techni­scher wie finan­zi­eller Hinsicht die Durch­führung einer flächen­de­ckenden Digita­li­sierung vorstellt und welche Verpflich­tungen sie diesbe­züglich konkret übernehmen wird. Wenn ich an das derzeit laufende Beschwer­de­ver­fahren zur Abgabe­er­hebung einer großen Kinokette bei der EU-Kommission denke, dann würde ich sagen, die Kinowirt­schaft sollte zur Erhaltung ihrer Wettbe­werbs­fä­higkeit besser nicht versuchen, den Ast, auf dem sie sitzt, selbst abzusägen.

Das heißt, Sie bewerten die Ausein­an­der­setzung mit den Kinobe­treibern im Zusam­menhang mit der FFG-Novel­lierung nicht nur als ein takti­sches Geplänkel…
Ich bewerte diese Ausein­an­der­setzung als sehr ernst. Im Verlauf des Gesetz­ge­bungs­ver­fahrens haben wir der schwie­rigen Situation der Filmtheater nach inten­siven Gesprächen mit den Kinover­bänden in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen. Durch die Umstellung des Abgabe­maß­stabs für die Filmabgabe der Kinos vom Bruttoauf den Netto­umsatz wurde die Abgabenlast der Kinos um fast 8 Prozent verringert. Damit sinken die Beiträge der Filmtheater von 19,5 Mio. Euro auf rund 18 Mio. Euro im Jahr. Zudem wird die Abspiel­för­derung optimiert: Bei der Projektab­spiel­för­derung können zukünftig bis zu 30 Prozent der Förderung als Zuschuss ausge­reicht werden. Bisher wurden hier ausschließlich Darlehen vergeben. Darüber hinaus können Altdar­lehen erlassen werden, um dem Inves­ti­ti­onsstau zu begegnen. Aus meiner Sicht wurde mit alledem den Inter­essen der Kinos nicht nur großzügig entsprochen. Die Kinobe­treiber sind vielmehr die Gruppe, die am stärksten von der derzei­tigen Novel­lierung  des Gesetzes profi­tiert hat. Wenn nun Seitens des HDF mit Wider­sprüchen gegen die Filmabgabe gedroht wird, gefährdet der HDF das Gleich­ge­wicht zwischen den Zahler­gruppen und damit den Solidar­ge­danken des FFG.

Wie kann das Problem gelöst werden?
Das Problem kann nur dadurch gelöst werden, dass der HDF auf den Boden der Branchen­so­li­da­rität zurück­kehrt. Die Kinobranche wird auch in Zukunft auf die Solida­rität der anderen Branchen­teile angewiesen sein. Sie hat diese Solida­rität auch während der Laufzeit des geltenden FFG mehrfach in Anspruch   genommen. Bereits im Jahr 2004 wurde wegen des Umsatz­rück­gangs bei den Kinos seitens der FFA eine Regelung zugunsten der besonders betrof­fenen Kinos getroffen, die zu einer Entlastung in Höhe von 1,5 Mio. Euro geführt hat. Hinzu kam im Jahr 2005 eine zusätz­liche Struk­tur­hilfe von 7 Mio. Euro im „Zeichen der Solida­rität“ zur Stärkung der Eigen­ka­pi­tal­basis der Filmtheater. Ich erinnere auch daran, dass die Kinowirt­schaft  bei der Lösung des Problems der Digita­li­sierung auf die Solida­rität und Unter­stützung anderer Branchen­teile, aber auch der öffent­lichen Hand angewiesen sein wird.

Ich hoffe sehr, dass sich die Erkenntnis bei der Kinowirt­schaft durch­setzen wird, dass Solida­rität ein hohes Gut ist, auf das gerade auch die Kinowirt­schaft angewiesen ist und das sie gerade deshalb nicht ohne Not aufkün­digen sollte.

Wie sollte die Digita­li­sierung der Kinos finan­ziert werden?
Wir führen gemeinsam mit anderen Ressorts der Bundes­re­gierung, der FFA und den Ländern Gespräche mit der Filmwirt­schaft, um ein konkretes Förder­modell zu entwi­ckeln, das schwer­punkt­mäßig mit Geldern der Filmwirt­schaft selbst und allen­falls subsidiär, nach Vorlage eines tragfä­higen Gesamt­kon­zeptes durch die Branche, gegebe­nenfals mit staat­lichen Ergän­zungs­mitteln für einen flächen­de­ckenden Umstel­lungs­prozess sorgt. Hier sehe ich insbe­sondere die Verleiher in der Pflicht, die zu den Haupt­nutz­nießern der Digita­li­sierung der Filmtheater gehören und sich an einem Gesamt­bran­chen­modell substan­tiell betei­ligen müssten. Die Details der Lasten­ver­teilung müssen jedoch zunächst Kino- und Verleih­wirt­schaft unter sich ausmachen.

Welche Vorteile bringt dieses FFG für die Produ­zenten im Vergleich zu seinem Vorgänger?
Die Produ­zenten werden zukünftig in den Gremien der FFA stärker vertreten sein. Sowohl der Verwal­tungsrat der Filmför­de­rungs­an­stalt als auch die Verga­be­kom­mission werden um einen zusätz­lichen Sitz für die Produ­zen­ten­ver­bände erweitert. Der Zugang zur Förderung wurde erleichtert: Der von den Produ­zenten zu erbrin­gende Eigen­anteil wurde von zwanzig auf fünf Prozent reduziert. Zudem wurde die Gründung von Gesell­schaften mit beschränkter Haftung für einzelne Filmpro­jekte erleichtert, indem das erfor­der­liche Mindest­stamm­ka­pital von bisher 125.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt wurde. Auch in Bezug auf die Verwertung des Films enthält das FFG wichtige Vorschriften zugunsten der Produ­zenten: Als Grund­stein für eine erfolg­reiche Kinoaus­wertung kann der Produzent zukünftig selbst gleich­zeitig mit der Projekt­film­för­derung die Zusage einer Verleih­för­derung beantragen (bisher war die Vorschrift in der      Verleih­för­derung geregelt, so dass es an einer Antrags­be­rech­tigung des Produ­zenten fehlte d.R.). Bei der Regelung zum Rückfall der Fernseh­nut­zungs­rechte nach fünf bzw. sieben Jahren wird klarge­stellt, dass diese nicht nur gegenüber dem Sender, sondern auch gegenüber dem Verleiher gilt.

Die Fernseh­nut­zungs­rechte fallen daher in jedem Fall an den Produ­zenten zurück. Eine der wichtigsten Neuerungen zugunsten der Produ­zenten wurde aber sicherlich im Bereich der Aufteilung der Rechte für Video-on-Demand-Angebote erzielt.

Die Verab­schiedung des FFG wurde gekoppelt mit einer Verein­barung zwischen Sendern und Produ­zenten bei der Verwertung der VoD-Rechte bei geför­derten Filmen. Warum dieses Junktim?
Neue technische Auswer­tungs­formen für Spiel­filme wie Video-on-Demand-Angebote führen auch zu neuen  Verwer­tungs­mög­lich­keiten. Von den Einnahmen sollen auch die Produ­zenten profi­tieren. Dies ist nur der Fall, wenn die entspre­chenden Rechte nicht automa­tisch von den Sendern im Paket mit den Sende­rechten mit erworben werden.

Die Regelung im FFG sollte den Anstoß zum Abschluss von Verein­ba­rungen zu einer fairen Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produ­zenten geben. Diese Rechnung ist aufge­gangen. Sowohl mit den öffentlich-recht­lichen als auch mit den privaten Sendern wurde eine Einigung erzielt. Bei der Projekt­film­för­derung profi­tiert mittelbar auch die FFA von den besseren Verwer­tungs­mög­lich­keiten der Produ­zenten: Je mehr Verwer­tungs­erlöse die Produ­zenten erzielen, desto größer ist die Wahrschein­lichkeit einer Rückzahlung der Förderung.

Welchen Stellenwert hat für Sie insgesamt die bessere Vergütung der Produ­zen­ten­rechte durch die TV-Sender und was kann die Politik noch dazu beitragen?

Die angemessene Vergütung der Produ­zen­ten­rechte durch die Fernseh­sender ist für mich ein bedeu­tendes Thema. Ich begrüße daher außer­or­dentlich die Initiative der Länder im Zusam­menhang mit dem 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag.

In dem Entwurf für eine Proto­kol­lerklärung zu § 6 Rundfunk­staats­vertrag werden die öffentlich-recht­lichen Sender aufge­fordert, den Film- und Fernseh­pro­duk­ti­ons­un­ter­nehmen ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte zu gewähren. Ich halte dies für einen wichtigen Schritt, der durch Initiative der Politik möglich wurde!

Das FFG ist novel­liert, der DFFF wird verlängert, die Rechte der Produ­zenten bei der TV-Auswertung werden besser geschützt. Die Agenda, die sich die Bundes­re­gierung 2005 für die Filmwirt­schaft gestellt hat, scheint abgear­beitet. Was bleibt Ihnen 2009 für die Filmwirt­schaft noch zu tun?
Ich glaube nicht, dass uns die Arbeit ausgehen wird. Die Umsetzung des neuen Filmför­de­rungs­ge­setzes wird uns beschäf­tigen. Wir werden die Neuauf­legung des DFFF vorbe­reiten müssen; das Auswahl­ver­fahren zum Deutschen Filmpreis werden wir evalu­ieren und die Filmför­de­rungs­richt­linien unserer BKM-Förderung wollen wir überar­beiten. Nicht zuletzt die Digita­li­sierung der Filmtheater wird uns auch im nächsten Jahr intensiv beschäf­tigen, wage ich mal zu prognos­ti­zieren.
(HH)

Aus: Promedia Nr. 1/2009, S. 4–6 – Wiedergabe mit freund­licher Geneh­migung des Promedia-Verlags.