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Bundeskabinett beschließt Entwurf des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“

Das Bundes­ka­binett habe heute den Entwurf des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäfts­prak­tiken“ beschlossen, mit dem vor allem ein „Abmahn­un­wesen“ einge­schränkt werden soll, berichtet Blickpunkt:Film. Demnach werde der Streitwert bei erstma­ligen Abmah­nungen wegen Urheber­rechts­ver­let­zungen pauschal auf 1000 Euro gesenkt, entspre­chende Anwalts­kosten damit bei 155,30 Euro gedeckelt. Nur bei „beson­deren Umständen des Einzel­falles“ komme ein höherer Streitwert in Betracht: „Massen­ab­mah­nungen lohnen sich nicht mehr“

In den vergan­genen Wochen habe es Streit in der Regie­rungs­ko­alition darum gegeben, wie wirksam dieser Abmahn­deckel werden soll, schrieb Konrad Lischka am gestrigen Dienstag bei Spiegel online. Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann habe mit vielen Einschrän­kungen und Ausnahmen im Gesetz die Abmahn­ge­bühren bei Urheber­rechts­sachen möglichst hoch halten wollen: Anti-Abzock-Gesetz: Kabinett will Abmahn­an­wälte bremsen (frei zugänglich)

Weitere Infor­ma­tionen auf den Seiten des Bundes­mi­nis­te­riums der Justiz: Maßnah­men­paket gegen unseriöse Geschäfts­prak­tiken beschlossen (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des Bundes­mi­nis­te­riums der Justiz: Presse­mit­teilung: Bundes­re­gierung beschließt Maßnah­men­paket gegen unseriöse Geschäfts­prak­tiken (frei zugänglich)

Direkt zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäfts­prak­tiken (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)