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Bundeskartellamt verhindert Initiative gegen Online-Piraterie

„Am Wider­stand des Bundes­kar­tellamts gescheitert“ sei eine Initiative von Rechte­inhabern und Werbe­wirt­schaft, die Werbung auf Online-Portalen verhindern, die Urheber­rechte verletzen, schreibt Kai-Hinrich Renner im Handels­blatt. Ziel der Initia­toren, zu denen der Zentral­verband der deutschen Werbe­wirt­schaft ZAW, die Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen, der Bundes­verband Musik­in­dustrie und der Börsen­verein des deutschen Buchhandels gehören, war es, eine so genannte „Hinweis­stelle Online-Werbe­schaltung und Urheber­recht (HOWU)“ ins Leben zu rufen, deren Aufgabe es gewesen wäre, eine Liste mit einschlä­gigen Piraten­por­talen zusam­men­zu­stellen. Das Kartellamt habe nach Angaben der Initia­toren zunächst die Vermutung geäußert, die HOWU könne ein Instrument der Selbst­justiz sein. Später hätte es  die Betei­ligung der Werbe­wirt­schaft kriti­siert; es bestehe der Verdacht, dass es sich bei dem Bündnis um eine verbotene Verein­barung im Sinne des Kartell­rechts handele: Kartellamt stoppt Initiative gegen Piraterie (frei zugänglich)

Die Bonner Kartell­wächter steuerten damit auf Gegenkurs zu Kultur­staats­mi­nis­terin Monika Grütters, die noch Mitte März in einem Positi­ons­papier ihre kultur­po­li­ti­schen Forde­rungen für ein Urheber­recht im digitalen Umfeld skizziert hatte, berichtet Musik­Woche. Grütters fordere unter anderem, Hinder­nisse für eine Selbst­ver­pflichtung der Wirtschaft, auf solchen Platt­formen keine Werbung zu schalten, zu besei­tigen und damit illegale Geschäfts­mo­delle finan­ziell auszu­trocknen: „Wenn es aus kartell­recht­lichen Gründen für ein solches Selbst­ver­pflich­tungs­modell erfor­derlich sein sollte, dass eine neutrale Stelle geschaffen wird oder eine staat­liche Stelle mit den Aufgaben einer Clearing­stelle betraut wird, dann müssen wir eine solche unver­züglich einrichten“: Kartellamt lässt Rechte­inhaber und Werbe­wirt­schaft auflaufen

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des ZAW: Selbst­re­gu­lierung zur Eindämmung von Werbung auf illegalen Webseiten vor dem Bundes­kar­tellamt in der Sackgasse (frei zugänglich)