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Bundesrat fordert Korrekturen beim Gesetzen gegen unseriöse Geschäftspraktiken und Nutzung verwaister Werke

Der Bundesrat verlange Nachbes­se­rungen an dem von der Regierung vorge­schla­genen Entwurf eines „Gesetzes gegen unseriöse Geschäfts­prak­tiken“, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Der Streitwert für erste Abmah­nungen wegen einfacher Urheber­rechts­ver­let­zungen solle, wie ursprünglich vom Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium vorge­schlagen, auf 500 statt 1000 Euro begrenzt werden. Auch die umstrittene Klausel, wonach der Kosten­deckel von „beson­deren Umständen des Einzel­falles“ abhängig gemacht werden soll, wolle der Bundesrat gestrichen haben. Korrek­turen fordere der Bundesrat auch an dem Geset­zes­entwurf zur Nutzung verwaister und vergrif­fener Werke. So sollen die Anfor­de­rungen an die sorgfältige Recherche nach möglichen Rechte­inhabern „auf das zwingend notwendige Mindestmaß reduziert“ werden. Andern­falls bestehe die Gefahr, dass wegen der mit der Rechte­re­cherche verbun­denen „beacht­lichen Perso­nal­ka­pa­zität“ und der damit einher­ge­henden „hohen Kosten“ kulturell oder wissen­schaftlich wertvolles Material nicht digital erschlossen werden könne: Bundesrat fordert Nachbes­se­rungen bei »Abmahn­miss­brauch« und »verwaisten Werken« (frei zugänglich)