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Bundessozialgerichtsurteil: Profis in Entertainment-Shows sind Sportler, keine Künstler

Das Bundes­so­zi­al­ge­richt habe mit einem Juryspruch des Dritten Senats – nach allen Instanzen – entschieden, so die Süddeutsche Zeitung, dass Profi­sportler, die in TV-Shows auftreten ihre „Kunst als Sport“ betreiben – und somit würden keine KSK-Abgaben fällig. Entscheidend sei dabei „wie die konkrete Tätigkeit der Akteure im Kontext der Fernseh­shows zu beurteilen ist.“ Richter-Rumba (SZ, 29.9-2017, Innen­po­litik, Print und E-Paper)

Zur: Presse­mit­teilung 49/2017 vom 28. September 2017 – Profes­sio­nelle (Eis-)Tänzer der TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" sind keine Künstler im Sinne der Künst­ler­so­zi­al­ver­si­cherung