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Bundestag: Expertenanhörung zum Filmerbe

Die  Presse­mit­teilung des Infor­ma­ti­ons­dienstes Heute im Bundestag im Wortlaut

Experten: Alle Kinofilme für die Nachwelt erhalten

Berlin: (hib/SKE) Um Filme als kultu­relles Erbe zu erhalten, sind ein zentrales Archiv und eine zentrale Datenbank nötig. Darin waren sich die Experten am Mittwoch­nach­mittag bei einer Anhörung zum Thema Filmerbe im Kultur­aus­schuss einig. "Das Bundes­archiv ist die einzige Einrichtung, die sich aktiv um die Rettung dieses Erbes kümmert und die die besten Möglich­keiten zur Langzeit­ar­chi­vierung hat", warb Karl Griep, Leiter der Abteilung Film des Bundes­ar­chivs, für seine Einrichtung. Unter­stützung bekam er von seinen Kollegen "Unser Ziel ist die vollständige Erfassung des Bestandes, deswegen sollte das Archiv mit den besten Voraus­set­zungen dafür zuständig sein. Das ist das Bundes­archiv", betonte Rainer Rother, künst­le­ri­scher Direktor der Stiftung Deutsche Kinemathek. Die Sachver­stän­digen sprachen sich grund­sätzlich für eine möglichst umfang­reiche Archi­vierung von Filmen aus, die in deutschen Kinos gezeigt wurden. Das beträfe Spiel­filme für Erwachsene und Kinder, Trick­filme und – je nach Definition – auch Dokumen­ta­tionen. Claudia Dillmann, Direk­torin des Deutschen Filmin­stituts in Frankfurt, betonte: "Wenn man Kinofilme als Grundlage nimmt, muss man auch alle Werbe­filme akzep­tieren." Andere Experten sprachen sich dafür aus, lediglich 20 Prozent der Werbe­filme aufzu­heben. Hinter­grund der Anhörung war ein gemein­samer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (16/8504), in dem ein besserer Schutz des filmi­schen Erbes und eine nationale Filmo­grafie gefordert werden

Zum Antrag auf  den Seiten des Deutschen Bundes­tages: „Das deutsche Filmerbe sichern“ (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)