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Bundesverfassungsgericht: Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß

Die große Zuver­sicht von Politik und Branche im Vorfeld der Urteils­ver­kündung zur Verfas­sungs­be­schwerde von UCI in Sachen Filmför­de­rungs­gesetz sei begründet gewesen, berichtet Blickpunkt:Film: Der Zweite Senat des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts unter Vorsitz von Gerichts­prä­sident Andreas Voßkuhle habe die Verfas­sungs­be­schwerde von UCI zurück­ge­wiesen und das Filmför­de­rungs­gesetz für verfas­sungs­gemäß erklärt. Insbe­sondere habe das Gericht durch das vom Bund erlassene Gesetz keinen unerlaubten Eingriff in die Kultur­hoheit der Länder gesehen, die Förderung sei ausrei­chend wirtschaftlich geprägt, auch die Notifi­zierung bei der EU als Kultur­för­derung stehe dem nicht entgegen: Karlsruhe urteilt: FFG ist verfas­sungs­gemäß

Kultur­staats­mi­nis­terin Monika Grütters habe das heutige Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Filmabgabe nach dem FFG begrüßt, berichtet Filmecho/Filmwoche und zitiert die Kultur­staats­mi­nis­terin:
„Damit ist einer der Grund­pfeiler der deutschen Filmför­derung in seinem Bestand gesichert“ BKM begrüßt BVerfG-Urteil

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten der Bundes­re­gierung: Kultur­staats­mi­nis­terin Monika Grütters: Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts-Urteil bestätigt Filmför­derung des Bundes unein­ge­schränkt (frei zugänglich).

In einer Presse­mit­teilung der Produ­zen­ten­al­lianz nennt Alexander Thies das Urteil klug und sachge­recht: „Unser beson­derer Dank geht heute an das BKM, das das FFG sehr klug gegen die recht­lichen Anfein­dungen abgesi­chert hat, vor allem aber auch an alle Mitar­beiter der FFA, die sich durch die Klagen ausge­löste Unsicherheit nicht haben beirren lassen und sich all die Jahre ohne Einschränkung für den deutschen Kinofilm einge­setzt haben“: Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bestätigt Filmför­de­rungs­gesetz: „Kluges und sachge­rechtes Urteil“ (frei zugänglich)

Die United Cinemas Inter­na­tional Multiplex GmbH (UCI) sowie drei Schwes­ter­ge­sell­schaften hatten mit ihrer Verfas­sungs­be­schwerde versucht, sich gegen die Pflicht­ab­gaben an die Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) zu wehren, berichtet Spiegel online. Die großen Kinobe­treiber sähen das Recht auf Berufs­freiheit und den Gleich­heits­grundsatz verletzt, weil sie überwiegend auslän­dische Produk­tionen, vor allem aus den USA, zeigten und nicht wüssten, warum sie den deutschen Film fördern sollten. Die Kläger hätten weiter argumen­tiert, dass die Filmför­derung nicht unter die Wirtschafts- sondern unter die Kultur­för­derung falle und somit Länder­sache sei. Das wesent­liche Argument der Kläger hätten die Richter im Urteil gekontert: Im Jahr 2004, dem Ausgangs­punkt des Streits, habe der Markt­anteil deutscher Filme bei 23,8 Prozent gelegen. Deutlicher als durch diese Zahl könne die Kinowirt­schaft ihr Interesse an deutschen Filmen nicht bekunden:  Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt: Klage gegen Filmför­derung gescheitert (frei zugänglich)
 
„Kinobe­treiber müssen die Produktion deutscher Spiel­filme weiterhin mit einer Zwangs­abgabe von bis zu drei Prozent ihres Netto­um­satzes fördern“, heißt es im Handels­blatt: Kinoketten müssen für Filmför­derung zahlen (frei zugänglich)

Auf den Seiten des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts (frei zugänglich):
Presse­mit­teilung: Filmabgabe nach dem Filmför­de­rungs­gesetz ist verfas­sungs­gemäß
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014