Skip to main content
News

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt habe den Rundfunk­beitrag für verfas­sungs­gemäß erklärt, berichtet die Frank­furter Allge­meine. Ein entspre­chendes Urteil hätten die Richter am Freitag in Leipzig verkündet. Am Mittwoch und Donnerstag habe der 6. Senat des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitrags­modell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und verfas­sungs­widrig halten. Die Kläger hätten nun die Möglichkeit, Verfas­sungs­be­schwerde in Karlsruhe einzu­legen. Im Juni sollen vor dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten gehe es um den Rundfunk­beitrag in gewerb­lichen Betrieben. Die Verhand­lungs­termine dafür ständen noch nicht fest: Rundfunk­beitrag ist verfas­sungs­gemäß (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts: Rundfunk­beitrag für private Haushalte mit dem Grund­gesetz vereinbar (frei zugänglich)