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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag muss auch für Zweitwohnungen gezahlt werden

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt habe entschieden, dass der Rundfunk­beitrag auch für Zweit­woh­nungen gezahlt werden muss, meldet Spiegel online. Mit ihrem Urteil hätten die Leipziger Richter bisherige Recht­spre­chungen bestätigt. Demnach dürfe der Rundfunk­beitrag an eine Wohnung geknüpft sein – egal, ob es dort auch ein Rundfunk­gerät gibt. Das gelte auch für Zweit­woh­nungen. Einer der Vertreter der Kläger habe gesagt, er wolle beim Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt Verfas­sungs­be­schwerde einlegen: Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt: Rundfunk­gebühr wird auch für Zweit­wohnung fällig (frei zugänglich)