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Pressemitteilung

Bundesverwaltungsgericht stellt kollektive FFA-Finanzierung nicht in Frage

Berlin, 26. Februar 2009 – Zum heutigen Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts Leipzig unter­streicht die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen, dass das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt die durch alle Betei­ligten getragene kollektive Finan­zierung der FFA nicht grund­sätzlich in Frage stellt und dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe nur die Frage der branchen-internen Abgabe­ge­rech­tigkeit zur Klärung vorgelegt hat.

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt geht in seinem Urteil ausdrücklich davon aus, „dass es gerecht­fertigt ist, sowohl die Kinobe­treiber und die Unter­nehmen der Video­wirt­schaft als auch die Fernseh­ver­an­stalter an den Kosten der Filmför­derung zu betei­ligen.“

Angesichts des für die deutsche Filmwirt­schaft bedeut­samen Urteils erklärt Christoph E. Palmer, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz-Geschäfts­führung: „Das Finan­zie­rungs­system der Filmför­de­rungs­an­stalt hat sich bewährt. Der deutsche Film ist mit einem Markt­anteil von 27 % so erfolg­reich wie lange nicht. Die Förderung des Films in seiner gleich­zei­tigen Eigen­schaft als zentraler Bestandteil natio­naler Kultur­po­litik und als Mittel und Ausdruck kultu­reller Identität ist selbst­ver­ständlich absolut legitim – umso besser, wenn wie bei der FFA die Mittel dafür nicht aus Steuer­geldern, sondern aus den gemein­samen Beiträgen der Branche kommen. Wir gehen davon aus, dass die kultur­wirt­schaft­lichen Gesichts­punkte dieser Finan­zierung auch vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe nicht in Frage gestellt werden.“

26. Februar 2009