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Cornelia Holsten, Vorsitzende der DLM und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt zum Rundfunkbegriff und Plattformen

Aus dem Interview bezüglich der Zustän­digkeit der Medien­an­stalten für Platt­formen: „Cornelia Holsten: Nach dem Entwurf sind wir für alle Platt­formen zuständig, die unter die Definition des neuen Staats­ver­trags fallen. Die Definition ist sehr weit gefasst. Letzt­endlich fallen alle Dienste darunter, die Rundfunk oder rundfunk­ähn­liche Angebote zu einem Gesamt­an­gebot zusam­men­fassen. Maßgeblich ist, dass diese für die Nutzung in Deutschland bestimmt sind. Darunter fallen beispiels­weise Platt­formen, die sich durch die verwendete Sprache, die angebo­tenen Inhalte oder Marke­ting­ak­ti­vi­täten an Nutzer in Deutschland richten oder hier einen nicht unwesent­lichen Teil ihrer Refinan­zierung erzielen.“ Das gesamte Interview: „Der alte Rundfunk­be­griff bringt uns nicht mehr weit“
(frei zugänglich / Der Beitrag ist eine Vorver­öf­fent­li­chung aus der promedia-Ausgabe 09/18.)