Aus dem Interview bezüglich der Zuständigkeit der Medienanstalten für Plattformen: „Cornelia Holsten: Nach dem Entwurf sind wir für alle Plattformen zuständig, die unter die Definition des neuen Staatsvertrags fallen. Die Definition ist sehr weit gefasst. Letztendlich fallen alle Dienste darunter, die Rundfunk oder rundfunkähnliche Angebote zu einem Gesamtangebot zusammenfassen. Maßgeblich ist, dass diese für die Nutzung in Deutschland bestimmt sind. Darunter fallen beispielsweise Plattformen, die sich durch die verwendete Sprache, die angebotenen Inhalte oder Marketingaktivitäten an Nutzer in Deutschland richten oder hier einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Refinanzierung erzielen.“ Das gesamte Interview: „Der alte Rundfunkbegriff bringt uns nicht mehr weit“
(frei zugänglich / Der Beitrag ist eine Vorveröffentlichung aus der promedia-Ausgabe 09/18.)