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Dauerthema Rundfunkreform: Gutachten zu den „Verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Vollindexierung des Rundfunkbeitrags“

Nachdem das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt am 18. Juli 2018 den im Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag verfassten Rundfunk­beitrag als im Wesent­lichen verfas­sungs­konform beurteilt hat, beraten die Länder derzeit neben den Fragen einer (modifi­zierten?) Auftrags­de­fi­nition für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk und dessen „Struk­tur­op­ti­mierung“ auch über eine etwaige Neuge­staltung der im Rundfunk­fi­nan­zie­rung­s­taats­vertrag enthal­tenen Regelung zu Maßstäben und Verfahren der Bestimmung der Beitragshöhe. Bekanntlich haben einige Bundes­länder insoweit vorge­schlagen, die Entwicklung des künftigen Beitrags­satzes insgesamt ausgehend von einem „Basiswert“ an einen Index zu knüpfen (sog. Vollin­de­xierung). Durch Aufwands­ver­än­de­rungen, namentlich Kosten­stei­ge­rungen bedingte Beitrags­an­pas­sungen sollen so nicht mehr dem de lege lata insti­tu­tio­na­li­sierten aufwän­digen drei-stufigen Festset­zungs­ver­fahren mit abschlie­ßender parla­men­ta­ri­scher Befassung (§§ 1-7 RFinStV) unter­worfen, vielmehr durch die Indexierung gleichsam auf einen „automa­ti­schen“, nur mehr als Rechen­ope­ration durch­ge­führten Mecha­nismus umgestellt werden. Bei Medienpolitik.net findet sich ein Auszug aus dem Gutachten von Prof. Dr. Matthias Cornils, Lehrstuhl für Medien­recht, Kultur­recht und öffent­liches Recht der Johannes Gutenberg-Univer­sität Mainz: Nicht eine Frage des „Ob“, sondern des „Wie (weit)“ einer Vollin­de­xierung

Medien­kor­re­spondenz: Next Step: Klausur­tagung der Rundfunk­kom­mission am 9. und 10. Mai

Volker Nünning fasst den Stand um die Reform ausführlich zusammen und stellt die nächsten Etappen vor: Vertagen statt entscheiden

Medienpolitik.net: FDP lehnt Vollin­de­xierung beim Rundfunk­beitrag grund­sätzlich ab Das Pferd wurde von hinten aufge­zäumt

(Frei zugänglich)