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Debatte: Zweites Transparenzgutachten von Kirchhoff: Eine Entgegnung

epd medien betrachtet in seiner 45. Ausgabe vom 10.11.2017, S. 3-7 das zweite Gutachten des Staats­rechtlers Paul Kirchhoff zur Thematik "Trans­parenz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks" (veröf­fent­licht September 2017).

In diesen Gutachten (wir hatten darüber berichtet) im Auftrag der ARD hatte Kirchhoff beleuchtet, wie trans­parent die ARD sein müsse bzw. auch könne. (In seinem ersten Gutachten aus dem Jahr 2013 hatte er sich für den Rundfunk­beitrag ausge­sprochen und im Gegenzug "mehr Trans­parenz" von den Sendern gefordert.) Das zweite Gutachten kam zu der Aussage, dass Trans­parenz "kein Verfas­sungs­tat­be­stand" sei, sondern vielmehr ein "Sammel­be­griff, hinter dem sich unter­schied­liche Pflichten verbergen" würden. Einzel­ver­traglich könne Vertrau­lichkeit beansprucht werden und es gäbe auch noch die Aufsichts­gremien, die KEF und die Rechnungshöfe, die zusammen mit der Beschwer­de­stelle Kontrolle ausübten. Die Sport­rechte könnten wegen Preis­ab­spra­che­mög­lichkeit und Wettbe­werbs­wid­rigkeit nicht veröf­fent­licht werden. Zu diesem Gutachten verfasst Friedrich Schoch, Professor für öffent­liches Recht an der Univer­sität Freiburg, eine ausführ­liche Entgegnung. Einleitend formu­liert epd, dass das Stichwort "Trans­parenz" zu einem "Dauer­thema" geworden sei und die Rundfunk­an­stalten immer wieder auch auf die unter­schied­lichen Forde­rungen nach Trans­parenz reagiert hätten. Aber Schoch kriti­siert: Das zweite Gutachten Kirch­hoffs "bestätige die Geheim­hal­tungs­praxis der Sender in weiten Teilen". Und weiter: "An entschei­denden Stellen des Kirchhoff-Gutachtens werde eher postu­liert als argumen­tiert, und nicht einmal das geltende Recht werde stets sauber verar­beitet." Er fordert, dass der freiheitlich-demokra­tische Rechts­staat die "Arkan­tra­dition im Rundfunk­wesen" endlich überwinden müsse.