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Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

Laut dem heutigen Urteil des Europäi­schen Gerichtshofs (Rechts­sache C-492/17) sei der Deutsche Rundfunk­beitrag rechtens. In Deutschland schlägt dem Rundfunk­beitrag seit Jahren Kritik entgegen. Ob er rechtens ist, dazu hat sich heute das EU-Gericht mit einem Urteil geäußert. Die Richter in Luxemburg beschäf­tigten sich unter anderem mit der Frage, ob es sich bei dem Beitrag um eine verbotene staat­liche Beihilfe handelt, die gegen EU-Recht verstoße.

Direkt zur PRESSEMITTEILUNG Nr. 202/18 des EuGH, die das Urteil zusam­men­fasst: Der deutsche Rundfunk­beitrag ist mit dem Unions­recht vereinbar

Weitere Meldungen und Kommentare aus der Presse:

In der ZEIT: Der Rundfunk­beitrag darf auch weiterhin erhoben werden. Er ist keine unerlaubte staat­liche Beihilfe und verstößt nicht gegen EU-Recht

Deutscher Rundfunk­beitrag ist rechtens

ARD.de: „Der Rundfunk­beitrag soll sicher­stellen, dass die öffentlich-recht­lichen Sender nicht von politi­schen oder wirtschaft­lichen Inter­essen abhängig werden. Gegner lehnen ihn aus verschie­denen Gründen ab.“

Rundfunk­beitrag ist rechtens

(frei zugänglich)