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Deutsche Filmakademie: Neue Aufnahmeregularien und Ausnahmen

Ab 1. Juli 2017 könnten Filmschaf­fende nur auf Einladung vom Akade­mie­vor­stand Mitglied der Deutschen Filmaka­demie werden. Die begrün­deten Vorschläge für die einge­la­denen Kandi­daten kommen dabei von den Mitgliedern selbst.
Bisher habe jeder Filmschaf­fende, der drei deutsche Kinofilme als Head of Department nachweisen konnte, eine Mitglied­schaft in der Deutschen Filmaka­demie beantragen können, so Blickpunkt:Film. Die neue Regelung gelte aber nicht für Filmschaf­fende, die bereits für den Deutschen Filmpreis nominiert gewesen seien. Die Nominierten könnten antraglsos Mitglied werden. Neue Aufnah­me­re­gu­larien für Deutsche Filmaka­demie treten in Kraft

Zur neuen Regelung direkt auf den Seiten der Deutschen Filmaka­demie
 
(frei zugänglich)