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Deutsche Filmverwerterin klagt: Google / YouTube müsse Mailadresse nennen

YouTube und Google müssten bei Urheber­rechts­ver­stößen die Mail-Adressen der verant­wort­lichen Nutzer angeben. Dies habe das Oberlan­des­ge­richt Frankfurt am Main entschieden. Bereits vor mehr als einem Jahr sei die Klage einer Filmver­wer­terin auf Landes­ge­richts­ebene abgewiesen worden – nun im Berufungs­ver­fahren beim Oberlan­des­ge­richt sei anders entschieden worden, berichtet der Spiegel: YouTube muss bei Verstößen Mail-Adresse von Nutzern angeben

(frei zugänglich)