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Deutscher Kurzfilmpreis 2009: Einreichungsschluss 19. Juni

Das Presse- und Infor­ma­ti­onsamt der Bundes­re­gierung teilt mit, der Beauf­tragte der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien, Staats­mi­nister Bernd Neumann, wird am 29. Oktober 2009 den Deutschen Kurzfilm­preis 2009 als natio­nalen Spitzen­preis in Koope­ration mit der Filmaka­demie Baden-Württemberg in Ludwigsburg verleihen.

Ausge­zeichnet werden heraus­ra­gende künst­le­rische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- und Anima­tions-/Expe­ri­men­talfilm sowie – fakul­tativ – ein Sonder­preis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten. Mit den Auszeich­nungen sind Preis­gelder von insgesamt 230.000 Euro verbunden.
 
Die Entscheidung über die Auszeich­nungen des Deutschen Kurzfilm­preises trifft der Beauf­tragte der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jury Deutscher Kurzfilm­preis.
 
Verbände und Einrich­tungen des deutschen Films sind aufge­fordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilm­preis bis zum 19. Juni 2009 an folgende Anschrift zu senden.
 
Weitere Infor­ma­tio­nenen auf den Seiten des BKM (frei zugänglich)
und des Deutschen Kurzfilm­preises (frei zugänglich)