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Deutschlandradio: Neuer Staatsvertrag ab 1.9.2017: Aufsichtsgremien werden vergrößert

Der neue Deutsch­land­radio-Staats­vertrag sei am 1. September 2017 in Kraft getreten, berichtet medienkorrespondenz.de. Die zentralen Änderungen beträfen die beiden Aufsichts­gremien der Sende­an­stalt, den Hörfunkrat und den Verwal­tungsrat. Beide Gremien würden zum 1. Januar 2019 personell vergrößert werden Neuer Staats­vertrag für das Deutsch­land­radio in Kraft