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DFA hat Filmpreis-Richtlinien modifiziert

Die Deutsche Filmaka­demie habe die Richt­linien zum Auswahl­ver­fahren für den Deutschen Filmpreis modifi­ziert, meldet Blickpunkt:Film. Dies betreffe aufgrund europa­recht­licher Vorgaben vor allem die für die Filmein­rei­chung relevanten Zulas­sungs­kri­terien. Unter anderem könnten künftig auch Filme europäi­scher Produ­zen­tInnen und Regis­seu­rInnen zugelassen werden, deren reguläre Kino-Erstauf­führung für die Lola-Verleihung 2017 zwischen 1. Dezember 2015 und 1. Juni 2017 in Deutschland statt­ge­funden haben bzw. statt­finden muss. Die majoritäre finan­zielle Betei­ligung müsse weiterhin bei einer Firma mit Sitz in Deutschland liegen: Deutscher Filmpreis: Filme europäi­scher Produ­zen­tInnen und Regis­seu­rInnen zugelassen

Auf den Seiten der Deutschen Filmaka­demie: Richt­linien über das Auswahl­ver­fahren für die Nominie­rungen zum Deutschen Filmpreis und die Zuerkennung des Deutschen Filmpreises in der Fassung vom 20. Juni 2016 (frei zugänglich)