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[Archiv] Beitrag

DFFF 2 am 1. August 2017 in Kraft getreten

Beim Deutschen Produ­zen­tentag 2017 hatte Kultur­staats­mi­nis­terin Prof. Monika Grütters verkündet, dass der Deutsche Filmför­der­fonds (DFFF) als DFFF2 noch in diesem Jahr um 25 Millionen Euro erhöht werde und der sich gezielte an hochbud­getäre Großpro­duk­tionen richten werde. Dazu hat Blickpunkt:Film gestern (1.8.) berichtet. Dieser sei nun zum 1.8.2017 in Kraft getreten. Hervor­zu­heben ist, dass Kinor­pro­duk­tionen antrags­be­rechtigt im Rahmen des DFFF 2 seien die "die Einstiegs­schwelle von 20 Mio. Euro Gesamt­her­stel­lungs­kosten und acht Mio. Euro deutschen Herstel­lungs­kosten überschreiten und unter Einhaltung der Sperr­fristen in Deutschland im Kino ausge­wertet werden. Die Förderung beträgt 25 Prozent der deutschen Herstel­lungs­kosten mit einer Kappungs­grenze bei 25 Millionen Euro pro Projekt"

Aber auch beim bishe­rigen nun genannten DFFF 1 gäbe es eine Änderung, die Produ­zenten größerer Filmpro­duk­tionen zu gute kommen soll: Ab deutschen Herstel­lungs­kosten von 8 Mio. Euro werde die prozen­tuale Förderhöhe von bisher 20 auf künftig 25 Prozent angehoben. Lesen Sie dazu auf mediabiz.de: DFFF II in Kraft getreten

Direkt zur Presse­mit­teilung des BKM vom 1.8.2017: Erhöhung des Deutschen Filmför­der­fonds – Antrags­beginn jetzt – DFFF II tritt am 01.08.2017 in Kraft

 
Direkt zur Richt­linie vom 1. August 2017 LINK (46 Seiten)

 


 

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