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Diskussion um den Rundfunkbeitrag: Kritische Betrachtungen in der Presse

Faktencheck auf zeit.de (8.1.2019)

Auf Grundlage einer dpa-Meldung widmeten sich in der vergan­genen Woche verschiedene Blätter, darunter auch Die Zeit, einem „Fakten­check“ rund um die Frage, ob die Kritik am Rundfunk­beitrag berechtigt sei. So heißt es: „Richtig ist, dass es sich im Grundsatz zwar um eine verordnete Abgabe handelt. Falsch aber ist, dass damit in Deutschland ein ‚Staatsfunk‘ finan­ziert wird. […] In Deutschland herrscht Rundfunk­freiheit. Das heißt: Alle Fernseh- und Radio­sender haben wegen der grund­ge­setzlich garan­tierten Presse-, Infor­ma­tions- und Meinungs­freiheit ein Recht dazu, ihre Programme eigen­ständig zu bestimmen und Inhalte selbst zu wählen.“ Über den Rundfunk­beitrag wird konkret argumen­tiert: „Verwaltung und Finan­zierung der Öffentlich-Recht­lichen sind gesetzlich abgesi­chert. Der Rundfunk­beitrag ist dabei sogar ein Zeichen der Staats­ferne. Er soll gerade sicher­stellen, dass die Sender nicht von politi­schen oder wirtschaft­lichen Inter­essen abhängig werden.“ Außerdem gelte in anderen Ländern „ein ähnliches öffentlich-recht­liches System wie in Deutschland.“ Fakten­check: Ist die Kritik am Rundfunk­beitrag berechtigt?

Freytags-Frage über „Zwangsgebühren“ in der Wirtschaftswoche (11.1.2019)

„Die öffentlich-recht­lichen Sender reagieren unange­messen auf berech­tigte Kritik“, schreibt Andreas Freytag in seiner Kolumne in der Wirtschafts­woche. Es sei „unüber­sehbar, dass der intel­lek­tuelle Anspruch des ÖR in den vergan­genen Jahrzehnten eher ab- als zugenommen hat. […] Es gab bis in die 1990er Jahre auch das erklärte Ziel, anspruchs­volle Filme und sachlich überzeu­gende Bericht­erstattung anzubieten. Richter­shows und Seifen­opern auf ARD und ZDF gibt es erst seit dem Auftauchen der privaten Sender“ Sind Zwangs­ge­bühren für öffent­liche Sender gerecht­fertigt?

Nicola Beer (FDP) und Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) in Gastbeiträgen im Handelsblatt (3.1.2019 und 12.1.2019)

Nicola Beer kriti­siert in ihrem Beitrag, dass eine „Diskussion über Inhalte“ ebenso „an der verfas­sungs­recht­lichen Programm­freiheit“ scheitern würde wie „eine Struk­tur­reform an der Selbst­ver­waltung der Rundfunk­an­stalten“. Insgesamt seien „die Forde­rungen maßlos, zielen nur auf Einnahme, eben nicht auf Nachhal­tigkeit und Qualität. […] Das Angebot entfernt sich offenbar weiter von Bedürf­nissen der Bevöl­kerung an Infor­mation und Unter­haltung weg.“ Sie fordert „eine Verrin­gerung der Senderzahl“. Man brauche „eine Struk­tur­reform, die den Namen auch verdient und eine Neude­fi­nition des Auftrags, der die Elemente Infor­mation und Bildung wieder in den Mittel­punkt stellt.“ Ohne Reformen werden ARD und ZDF nicht überleben

Diese Kritik greift Tabea Rößner ihrer­seits in einem Beitrag auf und bezeichnet den „Neuig­keitswert ihrer Feststel­lungen“ als „durchaus beschränkt“. Es gelte vielmehr, „zu erfassen, wie unter publi­zis­ti­schen Gesichts­punkten der Auftrag der Rundfunk­an­stalten an die verän­derten Bedin­gungen der Medien­ge­sell­schaft anzupassen ist.“ Über die komplette Abschaffung des Rundfunk­bei­trages schreibt sie: „Wir sollten dieses Spiel mit dem Feuer aber erst gar nicht anfangen – es kann allzu schnell schief gehen und wesent­liche Errun­gen­schaften zunichte machen.“ Sie schlage „die Einsetzung einer unabhän­gigen Exper­ten­kom­mission vor, die der Länder­rund­funk­kom­mission – auf Basis einer breiten gesell­schaft­lichen Diskussion – Vorschläge für die zeitgemäße Fortent­wicklung des Auftrags der Rundfunk­an­stalten unter­breiten soll.“ Debatte über den öffentlich-recht­lichen Rundfunk und seine Finan­zierung ist unabdingbar

(alle frei zugänglich)