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DLM-Chef Langheinrich über Web-TV-Zulassungspflicht

Die neue Zulas­sungs­pflicht für Web-TV habe für Verstim­mungen in der Internet-Branche und bei online aktiven Verlegern gesorgt, schreibt Volker Lilienthal in epd Medien. Im Interview erläutert Thomas Langheinrich, Vorsit­zender der Direk­to­ren­kon­ferenz der Landes­me­di­en­an­stalten, worum es geht, nämlich um „generelle Zulas­sungs­pflich­tigkeit“. Jeder Rundfunk­ver­an­stalter gehe „einer grund­sätzlich zulas­sungs­pflich­tigen Tätigkeit“ nach, das solle auch für den Übertra­gungsweg Internet gelten: „Nichts Unzumut­bares“ (frei zugänglich)