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Dr. Christoph Palmer: PRODUZENTEN VERMISSEN REGELUNGEN FÜR KREATIVE / Debatte

Bei einer aktuellen Debatte über den Teleme­di­en­auftrag auf meinungsbarometer.info, äußert sich Dr. Christoph Palmer, Geschäfts­führer der Produ­zen­ten­al­lianz, dass er ausdrücklich bedaure "dass die Länder die Änderungen des Rundfunk­staats­ver­trages nicht zum Anlass genommen haben, Regelungen zu treffen, um Produ­zenten und Kreative umfassend für die Entwertung des Filmschaffens durch die langen Verweil­zeiten zu kompen­sieren." Doch er habe noch Hoffnung.
Seinen Debat­ten­beitrag sowie weitere Diskus­si­ons­bei­träge u.a. von

Claus Grewening, Bereichs­leiter Medien­po­litik der Medien­gruppe RTL:
„Es besteht kein Grund, reine Lizenz­pro­duk­tionen aus der EU künftig online bereit zu stellen und damit erheblich in den Lizenz­markt einzu­greifen.“ Grewening weiter „Statt­dessen werden durch Beitrags­gelder die großen ameri­ka­ni­schen Platt­formen mittelbar mit Inhalten subven­tio­niert. Das kann kein Ziel der Politik sein."
"Der Erhalt der 7-Tage-Frist als Zeichen für die Abgrenzung zu einer kommer­zi­ellen Verwertung wäre nach wie vor sinnvoll gewesen – auch um zu verdeut­lichen, dass ein einmal erstellter Inhalt eben nicht ‚für immer bezahlt‘ ist, wenn Kreative an der Auswertung beteiligt werden. Hier entstehen Lizenz­kosten, für die der Beitrags­zahler einstehen muss. Die Filmwirt­schaft hat sich dazu unmiss­ver­ständlich positio­niert".
Dr. Thomas Bellut, Indendant des ZDF
„Wir haben unser Online­an­gebot deshalb immer stärker auf unsere Video­plattform, die ZDFme­diathek, und ein kompaktes Nachrich­ten­an­gebot, die heute.de, konzen­triert. … Jüngere Menschen infor­mieren sich heute überwiegend im Netz. Deshalb ist es wichtig, dass wir dort passende, neue Formen für journa­lis­tische Angebote auspro­bieren und anbieten dürfen – zum Beispiel vor Wahlen. Sonst können wir unseren Auftrag für die Gesell­schaft mittel­fristig nicht mehr erfüllen."
Dr. Reiner Haseloff, Minis­ter­prä­sident von Sachsen-Anhalt:
„Die Rundfunk­an­stalten durften auch bisher Sendungen ihrer Programme länger als sieben Tage in den Teleme­di­en­an­ge­boten zum Abruf bereit­halten, sofern dies in den Teleme­di­en­kon­zepten geregelt war. Davon haben die Rundfunk­an­stalten umfang­reich Gebrauch gemacht, denn sonst gäbe es derzeit gar keine einiger­maßen attrak­tiven öffentlich-recht­lichen Media­theken." Nun bliebe es trotz Strei­chung der 7-Tage-Regelung dabei, "dass die Verweil­dauern der Sendungen und anderer Inhalte auf Abruf in den Teleme­di­en­kon­zepten festgelegt werden müssen. Die Rundfunk­an­stalten könnten die Inhalte zukünftig daher so lange anbieten, wie sie die dafür notwen­digen Nutzungs­rechte von den Produ­zenten oder anderen Rechte­inhabern vertraglich erworben haben. Das Urheber­recht bleibt für die Verweil­dauern also auch in Zukunft maßgeblich." (Auszüge)
Die gesamte Debatte findet sich online hier: PRODUZENTEN VERMISSEN REGELUNGEN FÜR KREATIVE

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