Im jahrelangen Rechtsstreit um Einspeiseentgelte für die Nutzung des Kabelnetzes durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten habe das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zugunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden, meldet der Tagesspiegel. Die Rundfunkanstalten müssten für die Nutzung des Kabelnetzes insgesamt rund 3,5 Millionen Euro zahlen: ARD und ZDF unterliegen vor Gericht (frei zugänglich)