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Einspeiseentgelte für Kabelnutzung: ARD & ZDF müssen 3,5 Mio. Euro zahlen

Im jahre­langen Rechts­streit um Einspei­se­ent­gelte für die Nutzung des Kabel­netzes durch öffentlich-recht­liche Rundfunk­an­stalten habe das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Düsseldorf zugunsten der Kabel­netz­be­treiber entschieden, meldet der Tages­spiegel. Die Rundfunk­an­stalten müssten für die Nutzung des Kabel­netzes insgesamt rund 3,5 Millionen Euro zahlen: ARD und ZDF unter­liegen vor Gericht (frei zugänglich)