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Pressemitteilung

Entscheidung der EU-Kommission: Netflix & Co. müssen FFG-Filmabgabe zahlen

Berlin, 2. September 2016 – Nach Jahren der Nicht­an­wendung des § 66a Absatz 2 Satz 2 des Filmför­de­rungs­ge­setzes hat die EU-Kommission jetzt entschieden, dass auch Video-on-Demand-Anbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe nach dem Filmför­de­rungs­gesetz (FFG) heran­ge­zogen werden können. Dazu erklärt die Produ­zen­ten­al­lianz:

„Mit der Entscheidung der EU-Kommission ist der Weg zu mehr Abgabe­ge­rech­tigkeit frei. Schließlich bestimmt das Filmför­de­rungs­gesetz, dass alle, die mit deutschen Filmen Geld verdienen, auch ihren Solidar­beitrag für den deutschen Film leisten müssen. Die praktische Auswirkung der Entscheidung wird überdies eine hoffentlich nicht unerheb­liche Aufsto­ckung der Mittel sein, mit der die Filmför­de­rungs­an­stalt den deutschen Film fördert. Hier wird es auf die konkrete Umsetzung ankommen, schließlich sind Netflix, Amazon Prime Video & Co. nicht gerade dafür bekannt, Details ihrer Geschäfte offen­zu­legen. Aber wir sind guter Hoffnung – der erste und wichtigste Schritt ist getan.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint rund 230 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.