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Entspannung für Filesharer

Die General­staats­an­wälte in Nordrhein-Westfalen hätten ihren Inter­net­fahndern Mitte Juli 2008 empfohlen, nur noch gewerbs­mäßige Online-Urheber­rechts­ver­let­zungen zu verfolgen, meldet golem.de unter Berufung auf das Nachrich­ten­ma­gazin Focus. Focus titelt „Raubko­pieren ab 3000 Euro Schaden strafbar“; ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Minis­te­ri­ums­spre­chern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausge­geben worden. Auch Nieder­sachsen werde bald nachfolgen: „Deutsche Straf­ver­folger lassen Tausch­bör­sen­nutzer in Ruhe“ (frei zugänglich)

Die US-Regulie­rungs­be­hörde für den Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­sektor habe dem US-Kabel­netz­be­treiber Comcast eine offizielle Rüge wegen der Behin­derung eines Peer-2-Peer-Proto­kolls (P2P) im vergan­genen Jahr erteilt, berichtet heise online. Drei von fünf Mitgliedern der Federal Commu­ni­ca­tions Commission (FCC) sähen in dem prakti­zierten Ausbremsen und der teilzei­tigen Blockade des Filesharing-Programms BitTorrent einen Verstoß gegen die hausei­genen Prinzipien zur Verpflichtung auf die Netzneu­tra­lität: „US-Regulierer mahnt Comcast wegen Filesharing-Blockade ab“ (frei zugänglich)

Schließlich noch dies: paidcontent.org meldet, dass sich ungefähr 2,3 Millionen Personen das aktuelle Album von Radiohead von illegalen BitTorrent-Quellen herun­ter­ge­laden hätten, obwohl es auf der Band-Website während dieser Zeit auch kostenlos zu haben gewesen wäre: „Radiohead Downloaders Preferred Illegal P2P To Legal Free“ (frei zugänglich)

Dazu zitieren die Financial Times Deutschland Eric Garland, Chef des Markt­for­schers Bigcham­pagne: „Inhaber von Urheber­rechten sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass sich die Tausch­börsen hartnäckig halten. Sie sind unglaublich beliebt und werden niemals verschwinden." Dies müssten die Platten­firmen akzep­tieren, es sei an der Zeit, nicht mehr „gegen den Strom der Kunden­wünsche“ zu schwimmen: „Legale Downloads von Musik floppen“ (frei zugänglich)