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Erste Details zur Kleinen FFG-Novelle

Die Zahlungen der öffentlich-recht­lichen und privaten Fernseh­sender an die Filmför­de­rungs­an­stalt würden künftig an bestimmte Abgabe­kri­terien gebunden, schreibt Volker Nünning in der Funkkor­re­spondenz. Den entspre­chenden Entwurf zur Änderung des Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) habe die Behörde von Kultur- und Medien­staats­mi­nister Bernd Neumann (CDU) erstellt. Nach Funkkor­re­spondenz-Infor­ma­tionen sollen die von ARD und ZDF zu zahlenden Beträge demnächst an das Budget gekoppelt werden, das ihnen in den Segmenten Film und Lizenzen jährlich zur Verfügung steht. Bei den privaten Anbietern sollen deren Netto­wer­be­ein­nahmen als Basis für die jährlichen Zahlungen heran­ge­zogen werden.

Nach den derzei­tigen Planungen könnte Ende Mai der Entwurf zur Änderung des FFG in den Bundestag einge­bracht werden. Ziel sei es, so Nünning weiter, dass der Bundestag noch vor Beginn der parla­men­ta­ri­schen Sommer­pause (4.7.) die kleine FFG-Novelle annimmt. Danach sei wegen der heißen Phase des Bundes­tags­wahl­kampfes nicht mehr an eine Verab­schiedung im Parlament zu denken ist: Abgaben­ge­rech­tigkeit (frei zugänglich)