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EU: Geplantes Verbot von Geoblocking „gescheitert“ (Update)

Nach dem Entwurf einer Verordnung über „Geoblo­cking und andere Formen der standort- oder natio­na­li­täts­be­zo­genen Diskri­mi­nierung“ wolle die Europäische Kommission das Geoblo­cking zwar nach wie vor einschränken, etwa im Bereich des Online­handels, schreibt Karoline Meta Beisel in der Süddeut­schen Zeitung. Unter anderem audio­vi­suelle Dienste sollen von den Regeln ausge­nommen sein. Für den Film- und Fernseh­be­reich heiße das, dass Sende­rechte nach wie vor terri­torial begrenzt vergeben werden könnten. In der Branche werde die Entscheidung begrüßt. „Maßge­schnei­derte und zeitlich gestaf­felte Vertriebs­stra­tegien für einzelne Länder sind Voraus­setzung für die Refinan­zierung unserer Produk­tionen“, habe Alexander Thies, der Vorsit­zende des deutschen Branchen­ver­bandes Produ­zen­ten­al­lianz gesagt. „Wir sind froh und erleichtert, dass die Europäische Kommission jetzt offenbar Abstand von den Plänen genommen hat, Geoblo­cking für audio­vi­suelle Inhalte zu verbieten.“ – Filme und Serien müssen leider draußen bleiben (frei zugänglich, SZ vom 13.5.2016, S. 22 – Wirtschaft)

Meldungen vom 12. Mai:

Filme, Serien, Sport­er­eig­nisse und Videos würden weiterhin nicht europaweit im Internet frei zugänglich sein, schreibt Ruth Berschens im Handels­blatt. Der Plan der EU-Kommission, das sogenannte Geoblo­cking, also die regionale Sperrung, für solche Inhalte im Netz zu verbieten, sei „endgültig vom Tisch“. Das gehe aus einem EU-Verord­nungs­entwurf hervor, der dem Handels­blatt vorliege. Die Kommission werde den Rechtstext voraus­sichtlich in zwei Wochen veröf­fent­lichen. Der Entwurf verbiete es zwar, Webseiten und die dort angebo­tenen Produkte für Bürger aus anderen EU-Staaten zu sperren. Bereits Artikel eins stelle aber klar, dass audio­vi­suelle Dienste ausge­nommen seien. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger habe sich sich am Ende gegen den zustän­digen Kommis­si­onsvize Andrus Ansip durch­ge­setzt. Filmin­dustrie, TV-Sender und Inhaber von Sport­über­tra­gungs­rechten könnten also aufatmen. Sie waren in Brüssel gegen ein Geoblo­cking-Verbot Sturm gelaufen: Kein grenzen­loses Internet in Europa (Handels­blatt, 12.5.2016)

Zum Artikel bei Blendle (kosten­pflichtig)

Wie sich der kolpor­tierte Entwurf mit dem scharfen Vorgehen von Wettbe­werbs­kom­mis­sarin Margrethe Vestager verträgt, sei indes unklar, heißt es bei Blickpunkt:Film. So unter­suche die EU-Wettbe­werbs­kom­mission beispiels­weise die Verträge zwischen Sky UK und sechs US-Studios. Stein des Anstoßes seien Klauseln, um einen grenz­über­schrei­tenden Zugriff auf das Angebot von Sky UK zu verhindern: Kein Geoblo­cking-Verbot für audio­vi­suelle Dienste