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EU-Parlament stimmt für umstrittene Reform des Urheberrechts: Filmproduzent Danny Krauss freut sich über Aufwertung des „intellectual property“

Die Reform des EU-Urheber­rechts soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Das Leistungs­schutz­recht kommt, die Upload-Filter eher nicht. Nach dem Votum können nun die Verhand­lungen mit dem Rat der EU-Staaten beginnen: Es votierten 438 Abgeordnete für die Aufnahme von Gesprächen zwischen EU-Parlament, dem Rat als Vertretung der Mitglieds­staaten und der EU-Kommission. 226 stellten sich gegen die viel disku­tierte Reform.

Presse zu der Abstimmung des EU-Parla­ments vom 12.9.2018:

„Es ist ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal das ‚intellectual property‘ aufzu­werten und in Europa für den Schutz der Kreativen, der Urheber und Rechte­inhaber zu sorgen", so Filmpro­duzent Danny Krausz in seiner Funktion als Obmann des Fachver­bands der Film- und Musik­wirt­schaft in der Wirtschafts­kammer laut einer OTS-Meldung. „Inhalte werden verfügbar bleiben, allein weil man nur über Inhalt konkur­renz­fähig sein kann. Es war dringend notwendig, dass man den Schöpfern endlich finan­zi­ellen Respekt erweisen muss." "Meilen­stein für die europäische Content­wirt­schaft"

BKM Grütters zur Urheber­rechts­ab­stimmung im EU-Parlament: „Profes­sio­nelles kreatives Schaffen muss sich auch im Zeitalter des Internets lohnen.“
Das Urheber­recht erfährt im EU-Parlament die längst überfällige Anpassung ans digitale Zeitalter, heißt es in den Kieler Nachrichten. Auch Kultur­staats­mi­nis­terin Monika Grütters würde sich über das Ergebnis freuen: „Die Anpassung des EU-Urheber­rechts an die Heraus­for­de­rungen der digitalen Welt ist mehr als überfällig und geht in die richtige Richtung. Profes­sio­nelles kreatives Schaffen muss sich auch im Zeitalter des Internets lohnen.“ Weiter sagte Grütters: „Der Rat der Europäi­schen Union, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament sollten den recht­lichen Rahmen dafür in den kommenden Monaten in diesem Sinne gestalten.“  Anpassung des Urheber­rechts: Zurück in der Zukunft

Süddeutsche Zeitung: Das Europäische Parlament hat den Vorschlag einer Richt­linie zum Urheber­recht gebilligt, den Presse­verlage und Verwerter von Musik und Filmen gefordert haben. Im Juli hatte es einen schär­feren Vorschlag noch abgelehnt.  Europa­par­lament nickt europa­weites Leistungs­schutz­recht ab

WELT: Platt­form­be­treiber müssen proaktiv gegen Raubkopien vorgehen
Im Detail lege das neue Urheber­recht fest, dass Platt­form­be­treiber wie etwa YouTube und Facebook künftig proaktiv gegen Raubkopien urheber­rechtlich geschützter Inhalte vorgehen müssen. „Im nun beschlos­senen Entwurf werden die Platt­form­be­treiber dazu verpflichtet, nach dem Hochladen, aber vor der Veröf­fent­li­chung Inhalte auf mögliche Urheber­rechts­ver­let­zungen zu prüfen. Verstoßen die Inter­net­kon­zerne dagegen, können sie von den Rechte­inhabern haftbar gemacht werden. Aus Sicht der Vertreter der Urheber­rechts­in­haber ist dies der entschei­dende Schritt, da die Platt­formen nun eine eigene Motivation haben, gegen Raubkopien vorzu­gehen. Wollen sie Klagen vermeiden, müssen sie entweder Lizenzen zur recht­mä­ßigen Nutzung erwerben oder die Uploads ihrer Nutzer nach illegalen Inhalten durch­kämmen.“ Der ganze Artikel von Benedikt Fuest in der Welt:
Mit der Abstimmung seien die Entwürfe jedoch noch nicht endgültig festgelegt, hält er fest, „da der Entwurf derart umstritten ist, greift in den kommenden Wochen das sogenannte Trilog-Verfahren: Die Parla­men­tarier entsenden Vertreter mit ihrem heute beschlos­senen Entwurf in Verhand­lungen mit der EU-Kommission und dem Europäi­schen Rat und verhandeln erneut über einen Kompromiss. Eine finale Abstimmung könnte danach im Frühling 2019 angesetzt werden.“  Mit Artikel 11 des neuen Urheber­rechts greift die EU Google frontal an

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