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EU-Verleihförderung: Änderung der Richtlinien von selektiver und automatischer Förderung

In einem Artikel der aktuellen Filmecho/Filmwoche widmet sich Bernd Jetschin ausführlich einigen Neuerungen in den Richt­linien der Verleih­för­derung des Creative-Europe-Media-Programms. Die gravie­rendste Änderung betreffe die selektive Verleih­för­derung, in welcher dem Weltver­trieb nun eine zentrale Verant­wortung übertragen würde. „Der Weltver­trieb, der bisher auch schon koordi­nie­rende Aufgaben übernommen hat und die Anträge der einzelnen Verleiher gebündelt an die entspre­chende Stelle in der Kommission weiter­reichte, fungiert nun nicht mehr lediglich als Mediator und Koordi­nator, sondern er stellt den Antrag, muss die Marke­ting­kon­zepte koordi­nieren und bei Bewil­ligung der Förderung für den jewei­ligen Film, der heraus­ge­bracht werden soll, die Gelder auf die natio­nalen Verleiher verteilen.“ Zudem sei der Höchst­betrag auf 150.000 Euro und maximal 50 Prozent der P&A-Kosten angehoben worden.

Nach Einschätzung von Akteuren aus der Branche seien kleinere Produk­tionen zudem zukünftig mit höheren Förder­bar­rieren konfron­tiert. So sei das 25-prozentige Förder­kon­tingent für Filme mit einem Budget unter 3 Millionen Euro gestrichen und in der automa­ti­schen Verleih­för­derung „[…] die Schwelle für die Antrags­stellung für deutsche Verleiher auf 30 000 Euro angehoben […]“ worden. Ziel der Reform sei es, „[…] den Verwal­tungs­aufwand zu senken […].“ Jedoch verstehe die Kommission „[…] seine Verleih­för­derung als stetigen work in progress.“

(nur print, Filmecho/Filmwoche, Ausgabe 1 vom 5.1.2019, S.8f)

 

Leitlinien der Verleih-Förderung von Creative Europe Media frei abrufbar hier