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EuGH-Generalanwalt: Internet-Provider sollen zur Sperrung illegaler Websites verpflichtet werden können

Inter­net­pro­vider müssten künftig womöglich den Zugang zu illegalen Websites sperren, meldet Spiegel online. Damit könnten Verlet­zungen des Urheber­rechts auf gericht­liche Anordnung hin gestoppt werden, habe erklärte General­anwalt Pedro Cruz Villalón am Dienstag vor dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) erklärt. Laut Villalón seien Inter­net­pro­vider „Vermittler“ illegaler Dienste und könnten von Gerichten deshalb zum Sperren bestimmter Websites verpflichtet werden: Nachspiel zu kino.to: Provider sollen Zugang zu illegalen Websites sperren (frei zugänglich)

Eine solche gericht­liche Anordnung müsse konkrete Sperr­maß­nahmen bezeichnen und ein angemes­senes Gleich­ge­wicht zwischen den sich gegen­über­ste­henden, grund­rechtlich geschützten Inter­essen sicher­stellen, berichtet das Institut für Urheber- und Medien­recht: EuGH-General­anwalt: Inter­net­pro­vider kann Adressat konkreter Sperr­maß­nahmen sein (frei zugänglich)