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EuGH: Internet-Provider können zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet werden

Wenn eine Website nachweislich überwiegend illegale Kopien urheber­rechtlich geschützten Materials anbietet, könne sie mit einer richter­lichen Anordnung gesperrt werden, meldet Spiegel online. Die Sperr­maß­nahmen müssten nach europäi­schem Recht aber ausge­wogen sein. Das sei der Kern eines Urteils, das der Europäische Gerichtshof am Donnerstag gefällt habe. Es sei in dem Prozess um den öster­rei­chi­schen Inter­net­pro­vider UPC Telekabel Wien und den Filmverleih Constantin gegangen, der von UPC Telekabel verlangt habe, die Film-Streaming-Seite kino.to für dessen Nutzer zu sperren. Der Provider habe sich vor Gericht dagegen gewehrt: kino.to-Urteil der EU: Richter dürfen Inter­net­seiten sperren (frei zugänglich)

Der EuGH betone, dass im Rahmen einer fraglichen Sperr-Anordnung die Urheber­rechte und die verwandten Schutz­rechte insbe­sondere mit der unter­neh­me­ri­schen Freiheit der Wirtschafts­teil­nehmer und der Infor­ma­ti­ons­freiheit der Inter­net­nutzer kolli­dieren, berichtet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Er weise jedoch darauf hin, dass es Sache der Mitglied­staaten sei, ein angemes­senes Gleich­ge­wicht zwischen den sich gegen­über­ste­henden, grund­rechtlich geschützten Inter­essen sicher­zu­stellen. EuGH: Internet-Provider können zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet werden (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung des EuGH: Einem Anbieter von Inter­net­zu­gangs­diensten kann aufge­geben werden, für seine Kunden den Zugang zu einer Urheber­rechte verlet­zenden Website zu sperren (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)