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EuGH-Urteil: Stärkung der Länder bei Freihandelsabkommen (TTIP, CETA)

Die Europäische Union müsse die Zustimmung der natio­nalen Parla­mente einholen, um ein Freihan­dels­ab­kommen mit Singapur abzuschließen, so urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16.5.2017 und das Abkommen könne „in seiner derzei­tigen Form“ nicht von der Kommission im Alleingang abgeschlossen werden. Diese Grund­satz­ent­scheidung kommen­tiert Silvia Liebrich in der Süddeut­schen Zeitung und betont, dass der Gerichtshof der EU damit eine Richtung vorge­geben habe, dass solche Verträge wie TTIP und CETA künftig zumindest in Teilen die Zustimmung der EU-Mitglieds­länder bräuchten. Sie sieht darin eine Chance den Freihandel neu und gerechter zu gestalten. Handels­ab­kommen – Das Freihandels-Urteil stärkt die Demokratie

(frei zugänglich)