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EuGH-Urteil zur Sperrung illegaler Webseiten: „Freiheit im Netz durch die EU-Grundrechte geschützt“

Bei Netzpo­litkern verschie­dener Parteien treffe das Ja des Europäi­schen Gerichtshofs zu Netzsperren auf Unver­ständnis, schreibt Mathias Bölinger bei DW-online. Niemand seifür deren Einführung, doch „alle haben Angst, dass die Debatte wieder zurück­kommt“. Vorsichtig begrüßt werde das Urteil hingegen von der Produ­zen­ten­al­lianz. Der Europäische Gerichtshof habe „mit seiner Entscheidung wieder ein Stück Defini­ti­ons­si­cherheit in den kompli­zierten Prozess der Durch­setzung von Urheber­rechten in Internet-Zusam­men­hängen gebracht“, wird Alexander Thieß zitiert. Aller­dings forderten auch die Produ­zenten ein juris­ti­sches Vorgehen direkt gegen die Anbieter illegaler Downloads und Streams. „Eine nachhaltige und sachge­rechte Lösung beim Umgang mit illegalen Inhalte-Anbietern ist noch lange nicht in Sicht“, habe Thieß gesagt. „Da muss im natio­nalen Recht – auch der Bundes­re­publik – noch einiges passieren.“ Netzsperren aus der Pandora-Büchse (frei zugänglich)

Das Urteil sei  sehr viel diffe­ren­zierter, als es die Warnungen der Inter­net­com­munity vermuten ließen, schreibt Wolfgang Janisch in der Süddeut­schen Zeitung. Das oberste EU-Gericht habe „keineswegs“ nur die Inter­essen der Film- und Musik­wirt­schaft gesehen, sondern auch die Grund­rechte der anderen Betei­ligten in den Blick genommen: die unter­neh­me­rische Freiheit der Zugangs­dienste, aber auch die Infor­ma­ti­ons­freiheit der Nutzer. In diesem Dreieck der Grund­rechte habe es eine Kompro­miss­lösung formu­liert. Bemer­kenswert an dem Urteil sei auch, dass der EuGH explizit auch die Rechte der Inter­net­ge­meinde hervorhebe. Sperr­maß­nahmen dürften den Zugang zu legalen Inhalten nicht unnötig beein­träch­tigen. Die Freiheit im Netz sei also auch durch die EU-Grund­rechte geschützt: Freiheit und Grenzen (SZ vom 28.3.2014, S. 31 – Medien)

„Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerb­liche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden“, zitiert Blickpunkt:Film den Vorstands­vor­sit­zenden der Constantin Film AG, Martin Moszkowicz: „Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser höchst­in­stanz­lichen Recht­spre­chung nun endlich auch deutsche Gerichte in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen Inter­net­an­bietern aufgeben, ihren Kunden das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen“: Moszkowicz: „EuGH-Entscheidung ist ein sehr wichtiger Meilen­stein für die Kreativ­in­dustrie“

Auf den Seiten von na-Presse­portal: Stellung­nahme der Constantin Film zum EuGH-Urteil (frei zugänglich)