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Experten unzufrieden mit Drei-Stufen-Testverfahren beim 12. RÄStV

Über den Drei-Stufen-Test, den die Minis­ter­prä­si­denten in zwei Wochen als Teil des 12. Rundfunk­staats­än­de­rungs­ver­trags beschließen wollen, tobe ein Streit, schreibt Daniel Bouhs in der Frank­furter Rundschau. Es gehe darum, ob „das neue Verfahren überhaupt etwas taugt“. Der Medien­rechtler Dieter Dörr habe in dieser Woche gar von einer „Bewäh­rungs­probe““ gesprochen, die auf die Gremien zukomme. Dörr sei wie manch anderer Experte der Ansicht, dass die Rundfunkräte (die laut 12. RÄStV entscheiden sollen) nicht wirklich beurteilen können, ob gebüh­ren­fi­nan­zierte Produkte den Wettbewerb von privaten Sendern oder Verlegern beein­träch­tigen könnten, die im Internet mit ganz ähnlichen Angeboten um die selben Zielgruppen buhlen: „Eine Bewäh­rungs­probe für die Gremien“ (frei zugänglich)