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FFA-Finanzierung: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet pro UCI

Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Brandenburg gewähre UCI vorläu­figen Rechts­schutz gegen die Heran­ziehung zur Filmabgabe, meldet Blickpunkt:Film. Die Entscheidung sei nach Auskunft eines Gerichts­spre­chers nicht anfechtbar, sie bedeute „im Klartext“, dass der Eilantrag von UCI vom März 2009 letztlich doch Erfolg habe und die Kinokette ihre Zahlungen an die FFA zu Recht komplett einge­stellt habe. Sollte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt im Sinne des FFG entscheiden, würden die Ansprüche der FFA auf die nun vorerst nicht geleis­teten bzw. künftig zu leistenden Zahlungen wieder „aufleben“.

Unmit­telbare Folgen für den aktuellen FFA-Haushalt habe der Beschluss nicht, so Blickpunkt:Film weiter, für Beunru­higung auf Seiten der FFA und der Produ­zenten dürfe aber nicht nur die Tatsache sorgen, dass der juris­tische Erfolg von UCI Nachahmer finden könnte: UCI vorerst von Zahlungs­pflicht befreit