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News

FFA-Finanzierung: Offener Brief der Filmstudenten

Im Wortlaut:

Offener Brief des Verbundes der deutschen Filmhochschulstudenten – Film & Fernsehen an alle Beitragszahler in die FFA

Sehr geehrte Kinobe­treiber,
sehr geehrte Video­un­ter­nehmer,
sehr geehrte Sender­vor­stände,

seit geraumer Zeit verfolgen wir, die Nachwuchs­fil­me­macher Deutsch­lands, sehr aufmerksam die Debatte um die Vorbe­halts­zah­lungen der Kinobe­treiber und Video­un­ter­nehmer. Wir unter­stützen die Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richtes, den Fall am Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt zu prüfen, wenn gleich die daraus resul­tie­rende Urteils­ver­zö­gerung Konse­quenzen für uns mit sich zieht.

Aufgrund der Vorbe­halts­zah­lungen einiger Kinoketten ist die Filmför­de­rungs­an­stalt momentan nicht in der Lage eine Auskunft über die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung der Referenz­gelder zu geben. Kurzfilm-Sende­plätze und Kinovor­filme werden immer seltener, dadurch sind insbe­sondere die FFA Referenz­mittel ein wichtiger Finan­zie­rungs­bau­stein für Kurz- und Debut­filme. Somit wird die aufge­schobene Ausschüttung gerade für Nachwuchs­pro­du­zenten zu einem erheb­lichen Liqui­di­täts­problem führen. Da zu erwarten ist, dass die FFA ihre Referenz­mittel kürzen oder sogar streichen muss, wenn die Abgaben der Video­un­ter­nehmen und Kinobe­treiber weiterhin nur unter Vorbehalt geleistet werden, führt dies darüber hinaus bei zahlreichen Nachwuchs­pro­duk­tionen zu erheb­lichen Finan­zie­rungs­lücken. Sollte sich die FFA nicht zeitnah zu einer Aufstellung ihres Haushalts­planes aussprechen, kann dies verhee­rende Konse­quenzen für alle Nachwuchs­pro­du­zenten bedeuten.

Diese filmpo­li­tische Diskussion betrifft also nicht nur große und mittel­stän­dische Filmun­ter­nehmen, sondern vor allem Nachwuchs­pro­du­zenten. Unter­nehmen mit einem Jahres­umsatz von weniger als einer Million, v.a. auch studen­tische Produk­ti­ons­firmen, haben nicht die Möglichkeit, eine Finan­zie­rungs­lücke mit einem Kredit zu schließen. Da es sich bei Kurzfilmen meist um nicht-kommer­zielle Filmpro­jekte handelt, fehlen außerdem Eigen­mittel durch Handlungs­kosten oder Gewinne. Gerade Nachwuchs­pro­duk­tionen haben somit keine Möglichkeit den Ausfall der Referenz­mittel zu kompen­sieren. In einigen konkreten Fällen führt das Wegfallen der Referenz­mittel sogar zur Insolvenz der Produk­ti­ons­firma.

Dieser Einbruch bedeutet nicht nur eine starke Gefährdung der Nachwuchs­pro­du­zenten, sondern betrifft alle Nachwuchs­fil­me­macher, die mit Mitteln des Staates an Filmhoch­schulen ausge­bildet werden, und nun nicht mehr in der Lage sind die Finan­zierung ihrer Filmpro­jekte zu schließen.

Der Verbund der deutschen Filmhoch­schul­stu­denten appel­liert an alle FFA-Beitrags­zahler, die zu leistenden Zahlungen ohne Vorbehalt aufrecht zu erhalten, bis eine einver­nehm­liche Lösung gefunden ist, damit ein Fortbe­stand der Nachwuchs­filmer sicher­ge­stellt ist. Gleich­zeitig unter­stützt der Verbund eine Gleich­be­handlung der Abgaben­pflicht für alle FFA Beitrags­zahler. Wir hoffen, dass sich alle Beitrags­zahler über ihrer Verant­wortung und die Konse­quenzen der Vorbe­halts­zah­lungen bewusst sind und dementspre­chend handeln.

Der Verbund der deutschen Filmhoch­schul­stu­denten