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FFA: Übergangsregelungen zum neuen FFG

Vorbe­haltlich der Zustimmung durch den Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember werde das neue Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, teilt die Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) mit. Mit dem neuen Gesetz werden sich eine Reihe von Änderungen ergeben, die u. a. die Sperr­fris­ten­re­ge­lungen, die Referenzfilm- und Referenz­ab­satz­för­derung sowie die FFA-Kurzfilm­för­derung betreffen: Das neue Filmför­de­rungs­gesetz: Übergangs­re­ge­lungen bei den Sperr­fristen, in der Kurzfilm­för­derung und bei der Referenz­för­derung (frei zugänglich)