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FFG-Entscheidung: Reaktionen

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt Leipzig hält laut einer am Donnerstag (26.2.2009) bekannt­ge­ge­benen Entscheidung die „Erhebung der Filmabgabe in ihrer derzei­tigen Form für verfas­sungs­widrig“. Das Gericht geht aber davon aus, dass es gerecht­fertigt ist, sowohl die Kinobe­treiber und die Unter­nehmen der Video­wirt­schaft als auch die Fernseh­ver­an­stalter an den Kosten der Filmför­derung zu betei­ligen.

Blickpunkt:Film
berichtet, die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen unter­streiche in einer Erklärung, dass das BVerwG in seinem Beschluss ausdrücklich davon ausgehe, dass es gerecht­fertigt sei, sowohl die Kinobe­treiber und die Unter­nehmen der Video­wirt­schaft als auch die Fernseh­ver­an­stalter an den Kosten der Filmför­derung zu betei­ligen. Christoph E. Palmer, Vorsit­zenden der Produ­zen­ten­al­lianz-Geschäfts­führung: „Wir gehen davon aus, dass die kultur­wirt­schaft­lichen Gesichts­punkte dieser Finan­zierung auch vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe nicht in Frage gestellt werden“ – Produ­zen­ten­al­lianz sieht FFA-Finan­zierung nicht in Frage gestellt

Zur Reaktion der Filmför­de­rungs­an­stalt schreibt Blickpunkt:Film, die FFA sehe in der Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts eine Klarstellung, nach der die Abgabe, wie sie derzeit geregelt ist, zwar verfas­sungs­widrig, die Bundes­film­för­derung durch die FFA jedoch grund­sätzlich verfas­sungs­konform ist. Die FFA kündige an, dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt alle Argumente für eine Aufrecht­erhaltung des Abgabe­systems vorzu­tragen. Zugleich werde die FFA gemeinsam mit ihren Partnern aus Politik und Filmwirt­schaft nach Lösungen suchen, die die Existenz der natio­nalen Filmför­derung in Deutschland dauerhaft sicherten: FFA sieht Bundes­film­för­derung grund­sätzlich bestätigt

Zur Erklärung der FFA: FFA zur Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts (frei zugänglich)

Filmecho|Filmwoche hat Reaktionen auf die Gerichts­ent­scheidung gesammelt:

Die filmpo­li­tische Sprecherin der SPD-Bundes­tags­fraktion, Angelika Krüger-Leißner begrüße die Deutlichkeit, mit der das Gericht Stellung genommen hat. „In zwei Punkten wird der Vorstoß der Kinos zurück­ge­wiesen: Sowohl die Bundes­zu­stän­digkeit für die Filmför­derung als auch die Erhebung dieser Sonder­abgabe als solche sind verfas­sungs­gemäß.“ Jetzt sei „umsich­tiges politi­sches Handeln“ gefordert. Krüger-Leißner sehe zudem „die große Chance, dass die Betei­ligten nach den Verwer­fungen der vergan­genen Monate und Jahre wieder demons­trieren können, dass sie – im Interesse des deutschen Kinofilms – in einem Boot sitzen!. Dazu möchte sie die Zahler­gruppen ausdrücklich auffordern: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (SPD) (frei zugänglich)

Auch die filmpo­li­tische Sprecherin der FDP-Fraktion, Claudia Winter­stein, meine, dass die Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richtes den politi­schen Handlungs­bedarf bei der Filmför­derung deutlich macht: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (FDP) (frei zugänglich)

Der Verband der Kinobe­treiber HDF Kino sehe im Beschluss des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richtes vom 25. Februar seine „strin­gente und konse­quente Haltung zur Abgaben­sys­te­matik im FFG“ bestätigt: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (HDF Kino) (frei zugänglich)

Die Kinokette UCI, zu der vier der klagenden Kinobe­treiber gehört, habe erklärt, die Kläger hielten das Filmför­de­rungs­gesetz aus weiteren Gründen für verfas­sungs­widrig. „Insbe­sondere ist die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz des Bundes fraglich, da das Filmför­de­rungs­gesetz im Wesent­lichen kultu­relle Ziele verfolgt, die Förderung der Kultur ist jedoch Länder­sache.“ Auch die Heran­ziehung zu dieser Sonder­abgabe und die anschlie­ßende Verwendung der Mittel halte nach Ansicht der Kläger den verfas­sungs­recht­lichen Anfor­de­rungen nicht stand: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (UCI) (frei zugänglich).

Der Verband Deutscher Filmpro­du­zenten schließlich zeige sich in einer ersten Stellung­nahme „schockiert“ von der Entscheidung , berichtet Blickpunkt:Film: FFG: Banger Blick nach Karlsruhe