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FFG: Frist für Verfassungsbeschwerde endet am 30. Mai

Trotz der Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts, dass das Filmför­de­rungs­gesetz in seiner rückwirkend durch die kleine Novelle geänderten Fassung mit dem Gebot der Abgaben­ge­rech­tigkeit vereinbar ist, stehe nach wie vor die mögliche Einlegung einer Verfas­sungs­be­schwerde im Raum, berichtet Blickpunkt:Film. Daher seien unter anderem die bislang aufge­lau­fenen Vorbe­halts­zah­lungen noch nicht für eine Verwendung durch die FFA freige­geben. Die Frist für eine Verfas­sungs­be­schwerde ende am 30. Mai, schon Ende März habe der HDF-Vorstand eine Erklärung verab­schiedet, wonach eine Verfas­sungs­be­schwerde keine Option sei, da „Chancen und Risiken in keinem akzep­tablen Verhältnis“ stünden: FFG: Bangen bis Ende Mai