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FFG-Novellierung: Kinoabgabe künftig vom Nettoumsatz

„Quasi im Endspurt“ um die Novel­lierung des Filmför­de­rungs­ge­setzes dürfe die Kinobranche einen erheb­lichen Erfolg in der Diskussion um die Ungleich­be­handlung der Einzah­l­er­gruppen feiern, berichtet Blickpunkt:Film. Die Koalition aus CDU und SPD habe sich darauf geeinigt, künftig die Netto- statt wie bisher die Brutto­um­sätze als Grundlage für die Berechnung der Kinoabgabe heran­zu­ziehen. In der Politik verknüpfe man mit dieser Entscheidung die Hoffnung, dass sich damit auch das Problem der Vorbe­halts­zah­lungen in die FFA-Töpfe erledigen wird: „Entlastung für die Kinobranche“