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FFG-Novellierung passiert Bundeskabinett

Das Bundes­ka­binett habe in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf des novel­lierten Filmför­de­rungs­ge­setzes zugestimmt, meldet Blickpunkt:Film. Im Laufe des Tages werde der Entwurf im Kultur­aus­schuss disku­tiert. Zu den Änderungen gegenüber der FFG-Fassung aus dem Jahr 2004 zählten eine Neuge­wichtung der Förder­be­reiche mit Erhöhung der Mittel für die Absatz­för­derung sowie einer Stärkung der Projektfilm- und der Drehbuch­för­derung: „Bundes­ka­binett beschließt FFG-Entwurf“


Vorher hatte Blickpunkt:Film gemeldet, Bundes­kul­tur­mi­nister Bernd Neumann habe im Rahmen der „CDU Media­Night“ Einblick in seine Vorschläge zur FFG-Novel­lierung gegeben, die er ins Kabinett einbringen möchte, meldet Blickpunkt:Film. Neumann spreche sich für die Aufnahme von Vertretern der Video­pro­gramm- und Video-on-Demand-Anbietern in den FFA-Verwal­tungsrats aus. Die Sperr­frist-Regelung bei Abruf­diensten soll von zwölf auf sechs Monate, bei Pay-TV von 18 auf zwölf und beim Free-TV von 24 auf 18 Monate reduziert werden:  „BKM Neumann unter­mauert Haltung zur FFG-Novel­lierung“

Auf den Seiten der Bundes­re­gierung: „Synopse zum Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmför­de­rungs­ge­setzes“ (Link auf PDF-Dokument)

Die Presse­mit­teilung der Bundes­re­gierung im Wortlaut:
PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 202

Bundeskabinett beschließt Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes

Mi, 04.06.2008
     
Das Bundes­ka­binett hat in seiner Sitzung dem Entwurf des novel­lierten Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) zugestimmt. Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann sagte hierzu:

"Gemeinsam mit dem Deutschen Filmför­der­fonds wird das moder­ni­sierte FFG der Filmwirt­schaft verbes­serte Rahmen­be­din­gungen verschaffen. Ich bin überzeugt, dass die neuen Regelungen des FFG dazu beitragen werden, die Qualität deutscher Filme weiter zu fördern und die Vielfalt der hiesigen Kinoland­schaft zu erhalten. Damit sind gute Voraus­set­zungen dafür geschaffen, dass sich die Erfolgs­ge­schichte des deutschen Films fortsetzen kann."
 
Mit der Novel­lierung, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird das FFG an die techni­schen und medien­wirt­schaft­lichen Entwick­lungen der letzten fünf Jahre angepasst. Neue digitale Verwer­tungs­formen von Filmen, die schwierige Situation der Kinos und die immer größere Bedeutung der Vermarktung von Filmen werden berück­sichtigt. Beson­deres Augenmerk wird darauf gelegt, quali­tativ hochwertige Filme zu fördern und die vielfältige deutsche Kinoland­schaft zu erhalten. Im Rahmen des Novel­lie­rungs­ver­fahrens fand ein inten­siver Austausch mit der Filmbranche statt.
 
Die wichtigsten Änderungen im Geset­zes­entwurf:

  • Die Förder­be­reiche werden neu gewichtet. Die Mittel für die Absatz­för­derung werden deutlich erhöht, um deutsche Filme erfolg­reich in den Kinos vermarkten zu können. Zur Verbes­serung der Qualität werden die Projekt­film­för­derung und die Drehbuch­för­derung gestärkt.
  • Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos wird die Förderung der Filmtheater neu struk­tu­riert.
  • Da sich die Auswertung von Filmen in den verschie­denen Medien deutlich beschleunigt hat, werden die Sperr­fristen für die verschie­denen Auswer­tungs­stufen verkürzt.
  • Anbieter neuer Dienste werden als Zahler von Beiträgen für die Finan­zierung der Filmför­derung, aber auch als Förder­mit­tel­emp­fänger berück­sichtigt. Neben Video-on-Demand-Anbietern werden nun auch Vermarkter von Programm­pa­keten heran­ge­zogen. Für Video-on-Demand-Angebote wird eine Förderung einge­führt.