Skip to main content
News

FFG-Novellierung: Videowirtschaft akzeptiert

In der Video­branche sei über das novel­lierte Filmför­de­rungs­gesetz kein Jubel ausge­brochen, aber sie könne die nächsten fünf Jahre mit der Neufassung leben, berichtet die Video­Woche. „Einzelne Markt­teil­nehmer“ der Kinowirt­schaft dagegen wollen das FFG in seiner vorlie­genden Form nicht akzep­tieren und klagen: „FFG-Novelle: Video­wirt­schaft akzep­tiert, Kinobranche wider­setzt sich“

Dass gerade unter den HDF-Mitgliedern die Unzufrie­denheit mit dem novel­lierten Filmför­de­rungs­gesetz groß sein würde, war abzusehen, schreibt Marc Baumann in Blickpunkt:Film. Mit der Schärfe der Ausein­an­der­setzung dürfte indes auch die Politik kaum gerechnet haben. Zwei Tage vor der letzten Lesung der FFG-Novelle am 13. November im Bundestag hatte der HDF-Haupt­aus­schuss beschlossen, dem Vorsit­zenden des Bundestags-Kultur­aus­schusses, Hans-Joachim Otto, einen Brief zu schicken, in dem drei Kernpunkte „als ultimative Forde­rungen“ formu­liert wurden: Abgaben­ge­rech­tigkeit unter allen Einzah­l­er­gruppen, eine Senkung der Filmabgabe, und die Gewähr­leistung der Finan­zierung der digitalen Kinotechnik, auch soweit es öffent­liche Mittel angeht. Für den nunmehr einge­tre­tenen Fall, dass die drei genannten Punkte im novel­lierten FFG nicht gelöst würden, habe der Haupt­aus­schuss angekündigt, seinen Mitgliedern Vorbe­halts­zah­lungen aller Kinos zu empfehlen, heißt es weiter in Blickpunkt:Film, man erwarte von der Politik ein Zeichen, dass sie bereit sei, sich den Sorgen der Betreiber ernsthaft anzunehmen.

Ungemach droht auch dem gepanten Inkraft­treten des FFG am 1. Januar 2009. Die EU-Kommission müsse sich wegen einer Beschwerde der CineStar-Gruppe einge­hender als vorge­sehen mit dem Gesetz befassen, berichtet Blickpunkt:Film weiter. Nach Branchen­in­for­ma­tionen gehe es auch hier um die Ungleich­be­handlung der Einzah­l­er­gruppen. Brüssel habe dem BKM bzw. der Bundes­re­gierung bereits einen offizi­eller Fragen­ka­talog vorgelegt. Dort gebe man sich zwar optimis­tisch, dass etwaige durch die Beschwerde ausge­löste Bedenken der EU-Wettbe­werbs­kom­mission ausge­räumt werden können. Unklar sei aller­dings, ob der Ratifi­zie­rungs­prozess recht­zeitig abgeschlossen werden kann, um eine reibungslose Auszahlung von Förder­geldern nach dem neu gefassten FFG ab dem 1. Januar 2009 in jedem Fall zu gewähr­leisten: „Filmför­de­rungs­gesetz unter Beschuss“