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FFG-Referentenentwurf: Abgabesystem soll nicht angetastet werden

Am Rande des Münchner Filmfestes seien Details zum Referen­ten­entwurf der FFG-Novelle für die Jahre 2014 bis 2018 bekannt geworden, meldet Blickpunkt:Film. Bei einer Veran­staltung des Instituts für Urheber- und Medien­recht habe FFF-Bayern-Geschäfts­führer Klaus Schaefer alle wesent­lichen Eckpunkte skizziert. Der wichtigste Punkt sei, dass das bisherige Abgabe­system nicht angetastet werde. Grund dafür sei nicht zuletzt die nach wie vor beim Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt anhängige Verfas­sungs­be­schwerde gegen das Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts in Sachen FFG. Angesichts dieser Unsicherheit habe der BKM nicht an einem vom BVerwG abgeseg­neten System rütteln wollen. Die vier großen Verbände, die in der gemein­samen Stellung­nahme eine radikale Änderung des Abgabe­systems gefordert hatten, würden voraus­sichtlich anregen, die Geltungs­dauer des neuen FFG auf zwei Jahre zu beschränken, um die Diskussion zeitnah erneut aufgreifen zu können: FFG-Entwurf behält altes Abgabe­system bei (frei zugänglich)