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FFG: Versprochene grundlegende Neufassung bleibt aus

Seit Monaten zeichne sich ab, dass die verspro­chene grund­le­gende Neufassung des Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) ausbleibt, schreibt Katharina Dockhorn in Das Parlament. Die Vertreter der „Filmszene“ in der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) plädierten für eine einschnei­dende Verschiebung zwischen den Förder­säulen: „85 Prozent der Förder­mittel sollten automa­tisch an Produ­zenten und Verleiher fließen, deren Filme an den Kinokassen, bei Oscar- und Lola-Verlei­hungen oder auf Festivals reüssierten, damit sie vom Erfolg profi­tieren.“ Dieser Ansatz stoße bei Kultur­staats­mi­nis­terin Monika Grütters (CDU) auf wenig Gegen­liebe, im Gesetz­entwurf zur Novel­lierung des FFG bleibe es bei der alten Regelung. Damit blieben die Spiel­räume für Verbes­se­rungen wie Korrek­turen bei der Referenz­för­derung für künst­le­rische Erfolge eng.

„Durch die Hintertür“ schlüpfe die kommer­zi­ellere Ausrichtung wieder ins FFG, so Dockhorn weiter. Die Verwerter erhielten in der Verga­be­kom­mission der FFA die Mehrheit, die entscheide, für welche Produktion grünes Licht gegeben werde. „Die Verwerter werden vor allem auf poten­tielle Kassen­schlager setzen.“ An dieser Schalt­stelle säßen auch die Vertreter der Fernseh­sender. Die Produ­zenten blieben weiter von ihnen abhängig, auch weil sie selbst bei Kinohits ihre eigenen Inves­ti­tionen nicht erlösen können. Um die Recou­pement-Chancen zu verbessern, forder­teten die Produ­zenten bislang vergeblich einen Erlös­kor­ridor, mit dem sie Eigen­ka­pital für Inves­ti­tionen bilden und Budgets kalku­lieren könnten, die dem Wert der eigenen Arbeit und aller Kreativen entspreche. Damit würde das Förder­system „auf neue Füße gestellt“: Kino, Kunst und Kommerz (frei zugänglich)