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Frankreich: Opposition kündigt Berufung gegen Hadopi-Gesetz an

Die sogenannte „Loi Hadopi“ zur Bekämpfung illegaler Downloads die am Dienstag von der franzö­si­schen Natio­nal­ver­sammlung verab­schiedet wurde, sehe die europaweit härtesten Strafen für Raubko­pierer vor, schreibt Tobias Haberkorn in der Süddeut­schen Zeitung. Wer beim unerlaubten Daten­transfer erwischt wird, solle zunächst mit einer warnenden E-Mail, dann per Einschreiben und beim dritten Mal mit einer bis zu einjäh­rigen Sperrung seines Inter­net­zu­gangs zurecht­ge­wiesen werden. Außerdem drohten Bußgelder bis zu 300 000 Euro und im Höchstfall drei Jahre Gefängnis. In der jetzigen Fassung müsse die Hadopi-Behörde eine richter­liche Verfügung einholen, um den Internet-Arrest zu verhängen. Die Opposition habe dies als eine juris­tische Schnellform kriti­siert und Berufung angekündigt: Drei-Stufen-Strafe für Hadopi-Sünder (SZ vom 17.9.2009, Seite 11 – Feuil­leton)